Die 80-jährige verlor ihr Leben – die Obrigkeiten gewannen Besitz
Opfer der Hexenprozesse von Rhens
Die 80-jährige Apollonia Lehmel, vierfache Mutter und Ehefrau eines Gutsverwalters, wurde in der zweiten Verfolgungswelle der Hexerei beschuldigt, festgenommen und gefoltert.

⛤ Februar 1629, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII
Höchste regionale kirchliche Autorität: Erzbischof Ferdinand von Bayern, als amtierender Erzbischof von Köln (dem Rhens unterstand)
Höchste weltliche Autorität: Ferdinand II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Höchste regionale weltliche Autorität: Kurfürst Ferdinand von Bayern
Der Besitz einer verurteilten Hexe wurde in der Regel konfisziert – das traf nicht nur Witwen, obwohl diese besonders leicht angreifbar und ihr Eigentum oft leicht verfügbar war; aber selbst dann, wenn der Ehemann noch lebte, verlor sie ihr Recht auf Besitz. In Rhens führte die Verurteilung zum vollständigen Verlust der Bürgerrechte, das umschloss auch alle Eigentumsrechte. Der Besitz fiel dem Staat oder der Obrigkeit zu, in einigen Fällen erhielten auch die Denunzianten einen kleinen Teil. Lokale Obrigkeiten erzielten aus den Beschlagnahmungen bei Hexenprozessen also erhebliche Einnahmen – ihr Einkommen wurde direkt durch den Entzug von Vermögen, Mitgiften, Häusern und Grundstücken der Verurteilten gestützt.
Bei Apollonia Lehmel war einiges zu holen. Als Ehefrau eines Gutsverwalters (Thiebes Lehmel) ist davon auszugehen, dass sie über Ländereien, Mitgifte und Einkünfte verfügte. Apollonias Name wurde in das Beschuldigtenverzeichnis aufgenommen. Sie verstarb nach dem ersten Verhörtag im Gefängnis.
„Es ist nicht zuzulassen, daß verbrecherische Weiber, die sich dem Satan ganz und gar ergeben, durch Täuschung der Dämonen und ihre Wahnvorstellungen irregeleitet glauben und erklären, daß sie zu nächtlicher Stunde mit der Diana, einer Heidengöttin, oder mit der Herodias und unzählig vielen Weibern auf gewissen Tieren ritten und weite Länderstrecken im Schweigen der tiefen Nacht durchmessen, ihr auch wie ihrer Herrin in allem gehorchen.“
Malleus maleficarum – Der Hexenhammer, Heinrich Kramer, 1486
Literatur zu Apollonia Lehmel:
Apollonia Lehmel – anton-praetorius.de
Hexenprozesse in Kurmainz; Maas Mosel Raum – hexenprozesse-kurzmainz.de