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Katharina Roboschkin

Musste die obsessiven Folterspielchen des Sadisten Boblig ertragen

Opfer der Hexenprozesse in Velké Losiny


Katharina Roboschkin wurde um 1680 durch eine unter Folter erzwungene Aussage einer anderen Frau der Hexerei beschuldigt. Sie wurde ebenfalls gefoltert und schließlich in Prag der Hexerei für schuldig befunden. Katharina wurde bei lebendigem Leibe verbrannt.

Katharina Roboschkin

⛤ 1680, Tschechien (Österreich)

In Velké Losiny (Groß Ullersdorf), einer tschechischen Gemeinde, die schon damals für seine Schwefelquellen bekannt war, wütete die Inquisition unter der Leitung eines österreichischen Kardinals (Karl von Liechtenstein-Kastelkorn) und eines österreichischen Rechtsanwalts und Inquisitors (Heinrich Franz Boblig von Edelstadt) besonders grausam. Diesem Treiben fiel neben hunderten anderen Frauen auch die alte Schützin Katharina Roboschkin zum Opfer. Ein Großteil der armen Frauen wurden angeklagt, am Hexensabbat am Petrovy kameny (zu Deutsch Peterstein) teilgenommen zu haben.

Viele der Frauen, die Boblig anklagte, waren wohlhabend. Der skrupellose und habgierige Inquisitor nutzte die Hexenprozesse gezielt, um sich an ihrem Besitz zu bereichern, denn nach der Hinrichtung einer Hexe wurde üblicherweise ihr Eigentum konfisziert. Über Katharina Roboschkin ist nur wenig bekannt, doch eine abweichende Schreibweise ihres Namens könnte darauf hindeuten, dass sie möglicherweise aus einer adligen Familie stammte. Wenn dem so war, könnte der in alten Texten vor ihrem Namen stehende Beiname „alte Schützin“ darauf hindeuten, dass sie als Jägerin oder Wildhüterin tätig war.

Boblig war eine sadistische Persönlichkeit, deren Methoden stark von seinen eigenen Obsessionen geprägt waren, während er sich selbst als gerechter Inquisitor inszenierte. Er verknüpfte Macht und Sexualität bewusst miteinander und nutzte Folter, um seine persönlichen Obsessionen auszuleben. Die arme Katharina fiel seinem grausamen Spiel zum Opfer.

Als Rechtsanwalt verfügte Boblig über die Autorität, sogenannte Hexengebete in die ortsüblichen Gesetzestexte einzufügen und diese als unmittelbare „Beweise“ für das Wirken von Hexen zu präsentieren. Um seinen krankhaften Neigungen nachgehen zu können, stattete er die Hexengebete mit einem stark obszönen und erotischen Charakter aus. Diese Hexengebete waren jedoch nicht nur gefälschte Beweise, sondern auch ein Werkzeug, mit dem Boblig seine persönlichen Obsessionen in die Prozesse einfließen lassen konnte. Sie ermöglichten es ihm, Frauen unter Folter zu obszönen Aussagen zu zwingen, was ihm zugleich eine perverse Befriedigung verschaffte.

Nicht nur in den Hexengebeten, sondern auch in den unter seiner Leitung durchgeführten Folterverhören zeigt sich seine krankhafte Obsession mit obszönen und sexuellen Inhalten. Die überlieferten Dokumenten aus dem Landesarchiv in Opava zeigen, dass Boblig und seine Scharfrichter in den Verhören häufig die Geschlechtsorgane erwähnten und detaillierte Schilderungen sexueller Handlungen verlangten. Die Frauen wurden gezwungen, erotisch aufgeladene Geständnisse abzulegen. Dabei wurde immer wieder detailliert nach Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, orgiastischen Sabbaten am Petersberg gefragt. Bobligs Fixierung auf sexuelle Aspekte der Hexenprozesse entlarvt ihn als psychisch gestörte Persönlichkeit, deren sadistische und voyeuristische Neigungen durch die Macht der Inquisition ungehindert ausgelebt werden konnten.

Die Methode, eine Untersuchung durch Folter zu beginnen, ist die folgende: Zuerst bereiten die Kerkermeister die Folterwerkzeuge vor, dann entkleiden sie den Gefangenen. Dieses Entkleiden geschieht, damit nicht irgendwelche Mittel der Hexerei in die Kleidung eingenäht werden, wie sie oft, vom Teufel gelehrt, aus den Körpern ungetaufter Säuglinge zubereitet werden, damit sie das Heil verwirken können. Und wenn die Folterwerkzeuge vorbereitet sind, versucht der Richter, sowohl persönlich als auch durch andere gute Männer, die im Glauben eifrig sind, den Gefangenen zu überreden, die Wahrheit freiwillig zu gestehen; wenn er aber nicht gestehen will, befiehlt er den Bediensteten, den Gefangenen an den Strapado oder ein anderes Folterwerkzeug zu binden. Die Bediensteten gehorchen sofort, aber mit gespielter Erregung.
Heinrich Kramer, Malleus Maleficarum, 1486


Literatur zu Katharina Roboschkin:
Karl II von Liechtenstein-Kastelkorn, wikipedia
Hexenprozesse von Groß-Ullersdorf, wikipedia
Kronika jednoho šílenství (Chronik eines Wahnsinns, tschechisch, alza.cz
Jindřich František Boblig z Edelstadtu (Heinrich Franz Boblig von Edelstadt), tschechisch, wikipedia
Velké Losiny, wikipedia
Malleus Maleficarum, history.hanover.edu