Gebar ihr Kind im Kerker
Opfer der Hexenprozesse in Bamberg
Die schwangere 22-jährige Patrizierin Dorothea Flock, eine Frau aus adeligem Hause, wurde der Hexerei beschuldigt, eingekerkert, gefoltert und in Bamberg zum Tode verurteilt. Ihr Ehemann erreichte bei Papst Urban VIII. zwar erfolgreich ein Dekret für ihre Freilassung, doch noch bevor die Entscheidung umgesetzt werden konnte, wurde Dorothea unter Ausschluss der Öffentlichkeit hingerichtet.

⛤ 17.05.1630, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand II
Höchste regionale weltliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Landesherr über das Hochstift Bamberg
Wir schreiben das Jahr 1630 – eine Zeit, die etwa 130 Jahre nach dem Ende dessen liegt, was Historiker heute als Mittelalter bezeichnen. Die Epoche, in der wir uns befinden, wird bereits zur sogenannten „frühen Neuzeit“ gezählt. Und obwohl sie so manchem aus heutiger Sicht fern erscheinen mag, trennen uns von diesen Ereignissen nur rund 400 Jahre. Das bedeutet: Zwischen dem Schicksal von Dorothea Flock und unserer Gegenwart liegen nur etwa 13 Generationen – ein überschaubarer Abstand in der langen Linie menschlicher Geschichte.
Zu dieser Zeit war der Malleus Maleficarum(1) (sein Erscheinen lag bereits 144 Jahre zurück) schon längst überholt. Die weltliche Justiz orientierte sich inzwischen an der Constitutio Criminalis Carolina, dem ersten „weltlichen“ Strafgesetzbuch des Heiligen Römischen Reiches.
Dennoch genügte zu dieser Zeit nach wie vor noch die bloße Anschuldigung durch eine einzelne Person, um als Hexe angeklagt und verurteilt zu werden. Genau das widerfuhr Dorothea: Sie wurde von einer anonymen Person des Ehebruchs bezichtigt – eine Denunziation, die den verhängnisvollen Ausgang ihres Schicksals in Gang setzte.
Zunächst gelang es Dorothea, aus dem Kerker zu fliehen und sich für eine gewisse Zeit im Verborgenen zu halten. Zu dieser Zeit war sie nur des Ehebruchs beschuldigt. Als sie sich im sechsten Monat ihrer Schwangerschaft befand, stellte sie sich schließlich freiwillig den Behörden – in der Annahme, dass sie als Schwangere einem harten Urteil entgehen könnte. Doch sie hatte sich geirrt. Die Anklage eskalierte von Ehebruch hin zu Hexerei.
Dorothea gebar ihr Kind im Kerker, ein Mädchen, das ihr nach fünf Wochen entrissen und einem Ratsherren übergeben wurde. Nach Wegfall der erleichterten Haftbedingungen, die ihr als Schwangere zustanden, wurde Dorothea der Folter unterzogen und zu einem Geständnis gezwungen.
Die Gründe für Dorotheas Schicksal waren vielschichtig und stehen sinnbildlich für die ganze Tragweite der tiefgreifenden religiösen und politischen Konflikte jener Zeit. Ihre Geschichte ist eingebettet in die Wirren eines erbitterten Religionskonflikts, der zu jener Zeit das gesamte Heilige Römische Reich erschütterte: Der Dreißigjährige Krieg brachte nicht nur Verwüstung auf die Schlachtfelder, sondern spaltete auch Dörfer und Städte. Jeder, ob direkt oder indirekt betroffen, hatte eine Meinung zu diesem Krieg, der auch im Innersten der Gesellschaft seine Spuren hinterließ. Protestanten und Katholiken führten ihren Kampf nicht nur mit Waffen, sondern auch mit Gesetzen, Verordnungen, Verfolgungen und Verurteilungen.
Bereits vor Ausbruch des Krieges hatte die Gegenreformation eingesetzt. Ihr Ziel war es, die katholische Vorherrschaft wiederherzustellen, wo der Protestantismus Fuß gefasst hatte. In dieser Zeit stieg Johann Georg II. Fuchs von Dornheim(2) zum Fürstbischof von Bamberg auf – ein glühender Verfechter der Gegenreformation. Er suchte mit fanatischem Eifer nach Wegen, protestantische Einflüsse zurückzudrängen. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit untersagte Fuchs alle protestantischen Gottesdienste und ließ systematisch sämtliche Spuren lutherischer Lehren tilgen. Protestantische Bücher wurden öffentlich verbrannt, Geistliche mussten sich zur rigorosen Bekämpfung reformatorischer Ideen verpflichten.
Ein weiteres Mittel, das er gezielt nutzte, um seine religiösen und politischen Ziele voranzutreiben, waren die Hexenverfolgungen. Sie dienten ihm nicht nur dazu, den Einfluss der protestantischen Konfession weiter zurückzudrängen, sondern auch dazu, Kritiker systematisch zum Schweigen zu bringen und seine eigenen Machtansprüche zu sichern.
Der Fürstbischof von Bamberg war ein gnadenloser Fanatiker, der sich als Kämpfer für den katholischen Glauben inszenierte. Nicht ohne Grund wurde er in der Bevölkerung „Der Hexenbrenner“ genannt. 1627 ließ er eigens ein Malefizhaus errichten, ein Gefängnis nur für Hexen. Als sich im Bamberger Stadtrat Widerstand gegen sein ideologisches Vorgehen regte, ging er radikal vor: Innerhalb von nur vier Jahren ließ er den gesamten Stadtrat hinrichten – darunter auch Johannes Junius(3), der es gewagt hatte, die Verfolgungen zu hinterfragen.
Den Höhepunkt der repressiven Herrschaft des Fürstbischofs von Dornheim bildeten die Hexenprozesse in den Jahren 1626 bis 1632 – jene Zeit, in der auch Dorothea hingerichtet wurde. In den unter seiner Aufsicht durchgeführten Verfahren wurde die Strafprozessordnung der Constitutio Criminalis Carolina(4) systematisch missachtet. Er duldete und förderte ein Vorgehen, das von maßloser Brutalität geprägt war: Gefangene wurden ohne Rücksicht auf Rechtsnormen gefoltert, häufig schon bei bloßem Verdacht. Unter der Qual der Folter zwang man sie, zu gestehen und weitere Namen zu nennen, wodurch sich die Verfolgungen immer weiter ausweiteten.
Zur selben Zeit, in der der Hexenbrenner in Bamberg sein Unwesen trieb, verteidigten die Hoffmanns den Protestantismus in Nürnberg. Die Hoffmanns waren eine einflussreiche Patrizierfamilie, die in der Stadt Nürnberg Ratsherren und Beamte stellten, die entschieden für die lutherische Lehre eintraten. Während in Bamberg alles Protestantische rigoros unterdrückt und verboten wurde, war in Nürnberg genau das Gegenteil der Fall: Katholische Messen wurden untersagt, das Bildungswesen stand vollständig unter dem Einfluss der lutherischen Lehre, und nur Prediger, die sich eindeutig und nachweislich zur lutherischen Ausrichtung bekannten, durften öffentlich wirken. Katholiken hingegen wurden aus ihren Ämtern verdrängt und sahen sich gezwungen, die Stadt zu verlassen. Vor allem aber galt Nürnberg als eine Stadt, in der man den Hexenverfolgungen mit deutlicher Zurückhaltung und kritischer Distanz begegnete.
Obwohl Dorothea durch ihre Heirat zum Katholizismus übergetreten war, blieb ihre Herkunft ein Makel: Ihre Familie. Dorothea Flock war eine geborene Hoffmann. In einer Zeit, in der konfessionelle Zugehörigkeit nicht nur religiöse, sondern auch politische Bedeutung hatte, wog eine solche Herkunft schwer. Vor dem Hintergrund zahlreicher weiterer politischer Säuberungen und gezielter Ausschaltungen unliebsamer Personen im selben Zeitraum liegt die Vermutung nahe, dass ihre familiäre Abstammung mit dazu beitrug, dass sie so rasch in das Visier der Verfolger geriet. Ihre Verbindung zur protestantischen Elite Nürnbergs machte sie – trotz persönlicher Konversion – in den Augen der katholischen Obrigkeit zu einer potenziellen Gegnerin. Es ist aber auch gut möglich, dass sich Dorotheas Ehemann, Georg Heinrich Flock – selbst Ratsherr – ebenfalls kritisch gegenüber den Hexenprozessen äußerte. Denn auch seine erste Frau, Helena Flock, hatte er bereits an die Inquisition verloren. Der Fürstbischof von Bamberg verfolgte nicht nur vermeintliche Hexen, sondern nutzte die Prozesse auch gezielt, um sich politischer Gegner zu entledigen.
Zudem boten ihm die Hexenprozesse eine willkommene Gelegenheit, den kirchlichen Reichtum zu mehren. Obwohl die Einziehung des Vermögens der Verurteilten rechtlich unzulässig war, scherte er sich nicht um geltende Bestimmungen und eignete sich die Besitztümer dennoch an. Dabei ging er gezielt gegen Angehörige wohlhabender und einflussreicher Familien vor. Deren Hab und Gut war besonders lukrativ.
Um das Schicksal, den Verlust seiner Ehefrau, nicht ein zweites Mal erleiden zu müssen, bemühte sich Georg Heinrich Flock mit Nachdruck darum, ein päpstliches Dekret zu erwirken. Er wandte sich direkt an Papst Urban VIII. in Rom und setzte alles daran, auf höchster kirchlicher Ebene Unterstützung zu finden, was ihm auch gelang. Doch noch vor dem Eintreffen des päpstlichen Schreibens wurde Dorothea mit dem Schwert unter Ausschluss der Öffentlichkeit hingerichtet. Die Hexenjäger erfuhren von der bevorstehenden Ankunft des Dekrets und beschleunigten die Vollstreckung des Urteils. Dorothea wurde enthauptet, ihre sterblichen Überreste am Bamberger Schönleinsplatz verbrannt. Sie starb eine halbe Stunde vor Eintreffen des Boten
Über das Schicksal von Dorothea Flocks Kind ist nichts Näheres bekannt – nicht einmal ihr Name ist überliefert. Gerade bei Patrizierfamilien war es jedoch üblich, dass Kinder nach der Hinrichtung der Eltern von Verwandten aufgenommen wurden. Da ihr Ehemann auch nach ihrer Hinrichtung weiterhin das Nürnberger Bürgerrecht besaß, erscheint es am plausibelsten, dass das Kind bei Verwandten in Nürnberg unterkam und dort aufwuchs.
Wenn er nämlich erforschen will, ob (die Hexe) in die Hexenkunst der Verschwiegenheit gehüllt sei, beachte er, ob sie weinen kann, wenn sie vor ihm steht oder er sie der Folter aussetzt. Dies gilt nämlich als das sicherste Zeichen. Aufgrund der alten Überlieferung von glaubwürdigen Männern wissen wir, dass sie, auch wenn man sie zum Weinen unter Beschwörungen ermahnt und antreibt, das – nämlich Tränen vergießen – nicht kann, wenn sie eine Hexe ist.(5)
Malleus Maleficarum, Heinrich Kramer, 1486
Quellen:
(1) Der Malleus Maleficarum, Mitteleuropas erste Strafprozessordnung, weiberkraft.com
(2) Adelsgeschlecht Fuchs, de.wikipedia.org
(3) Hexenverfolgung in Bamberg, kirchenopfer.de
(4) Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina), Rechtsanwaltskanzlei ra.smixx.de
(5) Der Hexenhammer, Dritter Teil, Fünfzehnte Frage, de.wikisource.org
Literatur zu Dorothea Flock: