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Die Wullenweberin

Sie sollte gefoltert werden, weil der Frau des Gouverneurs langweilig war

Opfer der Bosheit


Die arme alte Wullenweberin, die ihr Leben lang in gutem Ruf stand, wurde von ihrer Nachbarin der Hexerei bezichtigt und sollte aufgrund der Langeweile der Frau des Gouverneurs de Rasilly gefoltert werden.

Wullenweberin

⛤ 1645, Frankreich (Deutschland)

Das Magistrat sprach sich zunächst gegen die Tortur des alten Mütterleins aus, sollte sie jedoch nach Anordnung des Gouverneurs de Rasilly ausführen. Vom Gouverneur gewünscht wurde die „Wasserprobe“, eine Art der Tortur, die bisher in Frankreich noch nie zum Einsatz gekommen war.

Beherzt griff ein Jesuitenpriester der Region, vermutlich ein Anhänger von Friedrich Spee von Langenfeld, ein und predigte aufs Nachdrücklichste von der Kanzel gegen diese Tortur. Mit deutlichen Worten wies er darauf hin, dass es katholischen Richtern nicht erlaubt sei, auf diese Weise die Schuld oder Unschuld zu eruieren.

Nur durch diese mutige Aktion des Priesters wurde die Wullenweberin freigelassen und wurden seitdem auch keine weiteren Hexenprozesse in dieser Region mehr geführt.

„Diese Mängel werden auch gekennzeichnet bei der Schaffung des ersten Weibes, indem sie aus einer krummen Rippe geformt wurde, d. h. aus einer Brustrippe, die gekrümmt und gleichsam dem Mann entgegen geneigt ist. Aus diesem Mangel geht auch hervor, daß, da das Weib nur ein unvollkommenes Tier ist, es immer täuscht.“
Heinrich Kramer, Malleus Maleficarum, 1486


Literatur zur Wullenweberin:
Hexenwahn und Hexenprozesse in der ehemaligen Reichsstadt und Landvogtei Hagenau, S 173ff