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Tanneken van Meldere

Die Bettlerin, die einfach zu beschuldigen war

Opfer der Hexenprozesse in Belgien


Die Bettlerin Tanneken van Meldere (1550 – Gent, 1608) aus Oudburg (heute Gent) wurde der Hexerei bezichtigt, verhaftet und verurteilt. Sie gestand unter Zwang. Tanneken starb 1608 im Gefängnis, vermutlich ist sie den Verletzungen der Folter erlegen.

Tanneken van Meldere

⛤ 1608, Belgien

Bettlerinnen waren häufig Opfer der Hexenverfolgungen, da sie besonders anfällig für Verdächtigungen und Anschuldigungen waren. Als die ärmsten und verwundbarsten Mitglieder der Gesellschaft war es besonders einfach, sie zu beschuldigen. So kam es oft vor, dass, wer einer Bettlerin nichts gab, ein schlechtes Gewissen hatte. Wurde dieser Geizhals später krank oder hatte Unglück, kam schnell der Verdacht auf, die Bettlerin habe ihn verflucht. Außerdem erfüllten Bettlerinnen auch äußerlich alle Merkmale, die mit der Figur der Hexe assoziiert wurden: alt, verwahrlost, weiblich, mittellos, verwitwet.

„Es ist ein gemeines, dass die Zauberer und Hexen allerhand schädliche Flüche und böse Wünschungen haben, womit sie herausstoßen gegen dieselbigen, die ihnen nicht wohlwollen.“

Petrus Goldschmidt, Buch „Verworfener Hexen- und Zauberer-Advocat„, Cap. XVII


Literatur zu Tanneken von Meldere:
Rehabilitation of the Ghent victims of witch-hunting