Eine 15-jährige Vollwaise war das letzte Opfer einer Hinrichtung während der Hexenverfolgung in Deutschland
Opfer der Hexenprozesse in Bayern
Veronika Zeritsch war die letzte Person in Deutschland, die 1756 tatsächlich aufgrund eines Hexenprozesses hingerichtet wurde. Sie war jedoch nicht das letzte Opfer der Hexenverfolgung. Dieses Schicksal traf Anna Maria Schwegelin, die im Jahr 1775 wegen angeblicher Hexerei zum Tode verurteilt wurde. Die Vollstreckung des Urteils blieb jedoch aus. Anna Maria Schwegelin wurde niemals freigelassen und starb 1781 im Kerker.

Hoheitsgewalt: Wittelsbacher (Haus Bayern)
Herrschaftsform: Erbmonarchie (Herzog- bzw. Kurfürstentum Bayern)
Landesherrschaft: Kurfürst Maximilian III. Joseph von Bayern
Reichszugehörigkeit: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Reichskreiszugehörigkeit: Bayerischer Reichskreis
Höchste kirchliche Autorität: Papst Benedikt XIV.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Stiftspropst d. Stadt- u. Stiftskirche St. Martin und Kastulus, Johann Philipp Carl Anton von Fechenbach
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Franz I. Stephan
Höchste regionale weltliche Autorität: Kurfürst Maximilian III. Joseph von Bayern
Konfessionszugehörigkeit: Römisch-katholisch
Weitere Beteiligte: –
Die 15-jährige Vollwaise Veronika Zeritschin aus Landshut in Bayern wurde im Jahr 1756 der Hexerei bezichtigt, gefoltert und für schuldig befunden. Auf Betreiben einer Frau Leutnant, die sie der Zauberei bezichtigte, geriet Veronika in den Verdacht, vom Teufel besessen zu sein. Die junge Frau glaubte schließlich selbst an diese Anschuldigung und bat um Heilung von ihrer vermeintlichen Besessenheit. Veronika wurde in Landshut hingerichtet.
Das Leben von Veronika Zeritsch
Was geschah vor rund 300 Jahren mit Jugendlichen, die durch ihr herausforderndes Verhalten um Hilfe und Zuwendung bettelten? Sie wurden der Hexerei bezichtigt – und hingerichtet. Ihr Alter schützte sie nicht.
Veronika Zeritsch war die Tochter eines Bortenmachers aus Landshut. Nach dem frühen Tod ihres Vaters heiratete die Mutter erneut, verstarb jedoch bald darauf. Der Stiefvater setzte die damals zwölfjährige Veronika vor die Tür. Auf sich allein gestellt, machte sich das Mädchen auf den Weg zu Verwandten nach Straubing – eine Strecke von rund 100 Kilometern, die sie bettelnd zurücklegte. Doch auch bei ihren Verwandten war sie nicht willkommen: sie schickten sie zurück nach Landshut und ließen Veronika im Heilig-Geist-Spital unterbringen.
Das Mädchen muss unvorstellbare seelische Schmerzen erlitten haben. Innerhalb von nur fünf Jahren verlor Veronika beide Eltern und wurde schließlich auch von ihren Verwandten verstoßen. Was sie auf dem Weg von Landshut nach Straubing durchmachte, kann man heute kaum ermessen: Eine Zwölfjährige, allein und mittellos, nachts auf unbekannten Wegen unterwegs – das muss ihr große Angst gemacht haben.
Zwar war die Strecke für Erwachsene in zwei Tagen zu bewältigen, doch für ein Kind bedeutete sie wahrscheinlich deutlich mehr Zeit. Es ist anzunehmen, dass Veronika sich nicht sofort zurechtfand, sich verirrte, vielleicht in die falsche Richtung lief. Wahrscheinlich wählte sie den Weg entlang der Isar flussabwärts, nicht über die Höhenzüge des Vorderen Bayerischen Waldes – zu unsicher, zu einsam für ein Kind. Dennoch führte ihr Weg durch bewaldetes Gelände, durch Orte, die in jener Zeit sicherlich als unheimlich oder gefährlich empfunden wurden. Und all das nur, um am Ende erneut zurückgewiesen zu werden. Niemand fühlte sich für dieses Kind verantwortlich. Die Erfahrung völliger Ablehnung, gepaart mit existenzieller Unsicherheit, muss für das Kind prägend gewesen sein.
Da half es wenig, dass Veronika im Landshuter Spital zumindest ein Bett und etwas zu essen hatte. Das Heilig-Geist-Spital war im Jahr 1753 ein typisches Sammel- und Versorgungshaus im Sinne der mittelalterlich-frühneuzeitlichen Armenfürsorge. Es nahm verlassene oder elternlose Kinder auf, ebenso kranke Dienstboten, mittellose Frauen und Menschen, die als „aufsichtsbedürftig“ galten – etwa Bettlerinnen oder psychisch Kranke. Veronika wurde dort nicht betreut, sondern lediglich untergebracht. An Ausbildung oder Erziehung war nicht zu denken – sie lebte in Verwahrung, nicht in Fürsorge.
Ein Waisenkind lebte in Spitälern wie dem Landshuter Heilig-Geist-Spital nicht geborgen, sondern vielmehr verwahrt – in einem strengen, von Armut, Disziplin und Kontrolle geprägten Umfeld. Zuwendung war selten, persönliche Förderung praktisch nicht vorgesehen. Das Spital diente als letzte soziale Auffangstation, nicht als Ort menschlicher oder geistiger Entwicklung. Die Unterbringung war beengt und karg: In einem Raum standen meist sechs bis zwölf Betten, oft sogar mehr. Die Schlafsäle waren groß, schlicht und unbeheizt – in kalten Wintern herrschte bittere Kälte. Die Betten bestanden aus einfachen Holzrahmen mit Strohsäcken, die Decken waren dünn. Vor allem Kinder mussten sich die Schlafplätze häufig teilen.
Eine Trennung zwischen Kindern und Erwachsenen erfolgte nicht. Wenn das Gebäude es zuließ, wurden Alte, Kranke und Kinder in verschiedenen Abteilungen untergebracht. Doch Kinder galten damals nicht als besonders schützenswert, sondern lediglich als eine weitere Form der Bedürftigen – als „kleine Arme“.
Für Veronika bedeutete der Alltag im Spital frühmorgendliches Gebet, Körperpflege, Gehorsam, Arbeit. Sie musste putzen, Wasser holen, Wäsche waschen oder Spinnarbeiten verrichten – Erziehung im eigentlichen Sinne fand nicht statt, Bildung war nicht vorgesehen. Ihr Leben bestand aus stiller Anpassung und körperlicher Tätigkeit – fernab jeder Kindheit im heutigen Sinn.
Veronika hielt es im Landshuter Spital nicht lange aus. Nach etwa einem Jahr, im Alter von 14 Jahren, fasste sie den Entschluss zu fliehen. Für kurze Zeit fand sie Arbeit bei einer Frau Leutnant als Kindermagd. Doch auch dort fand sie keine Sicherheit: Angeblich hätte die Frau Leutnant das Mädchen mit einem Messer an der Kinderwiege ertappt, woraufhin sie das Mädchen umgehend zurück ins Heilig-Geist-Spital brachte.
Hintergründe zum Prozess
Zurück im Spital bat Veronika um Heilung von dem, was sie selbst als Besessenheit bezeichnete. Doch statt Hilfe fand sie Verurteilung: Im Jahr 1755 wurde die 15-jährige Veronika verhaftet, verhört und gefoltert. In ihrer Verzweiflung gestand sie die typischen Vorwürfe jener Zeit: Hostienfrevel, Wettermacherei, den Pakt mit dem Teufel. Veronika wurde enthauptet, ihre sterblichen Überreste auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
“Die Straflosigkeit der Hexen ist gefährlich, denn sie lassen sich überall nieder – auch im Herzen des Königreichs – und breiten sich aus wie eine Seuche.“
Jean Bodin, De la démonomanie des sorciers (Vom Wahnsinn der Hexen), 1580
Literatur zu Veronika Zeritsch:
Veronika Zerritsch – niederbayern-wiki.de