Überlebt, aber gebrochen
Opfer der Hexenprozesse von Bernburg
Barbara Meyhe, die fünffache Mutter und 52-jährige Ehefrau des Bürgermeisters von Bernburg, wurde der Hexerei verdächtigt, eingekerkert, gefoltert und aus der Stadt verbannt.

⛤ 13.03.1619, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Paul V.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Christian I. von Anhalt‑Bernburg, Fürst von Anhalt‑Bernburg
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Matthias Kaiser Matthias, römisch-deutscher Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Höchste regionale weltliche Autorität: Christian I. von Anhalt‑Bernburg, Fürst von Anhalt‑Bernburg
Weitere Beteiligte:
Kläger ist Superintendent Magister Conrad Reinhard, Pfarrer an der Marienkirche
Bürgermeister Johann Weiser
Oberhauptmann von Einsiedel
Einfluss war zwar kein Garant für Straflosigkeit, doch er konnte häufig eine mildere Strafe bewirken. Besonders im Hinblick auf das Strafmaß konnten Ehefrauen einflussreicher Männer darauf hoffen, glimpflicher davonzukommen als Frauen aus ärmeren Bevölkerungsschichten. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Fall von Barbara Meyhe, der deutlich macht, dass Einfluss und Geld auch in einer Zeit von kirchlich geprägter Moral mehr wogen als ideologische Überzeugungen.
Barbara Meyhe („die Meyhin“) war nicht nur die Ehefrau eines ehemaligen Bürgermeisters, sondern entstammte auch einer wohlhabenden und angesehenen Familie. Die männlichen Mitglieder ihrer Familie waren in führenden städtischen und geistlichen Ämtern tätig – als Ratsherren, Stadtvogte, Amtsmänner im Kloster sowie als Ärzte und Bürgermeister. Auch ihr Ehemann Christoph Meyhe entstammte einer traditionsreichen und einflussreichen Familie. Seine männlichen Vorfahren hatten das Amt des Bürgermeisters in Bernburg über nahezu zwei Jahrhunderte hinweg immer wieder inne.
Barbara wurde vom Gemeindepfarrer vorgeworfen, für die angeblichen Erscheinungen eines Kobolds in der Marienkirche verantwortlich zu sein. Warum es dazu kam, dass sie zur Zielscheibe dieser Anschuldigung wurde, bleibt unklar. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass es wiederholt zu Konflikten zwischen dem amtierenden Bürgermeister Johann Weiser und anderen einflussreichen Mitgliedern der Gemeinde gekommen war – Auseinandersetzungen, in deren Kontext Barbara offenbar zur Projektionsfläche wurde. Die Spannungen müssen tiefgreifend gewesen sein, denn Pfarrer Reinhard ließ keine Gelegenheit ungenutzt, um gegen Barbara Stimmung zu machen. Es heißt, er habe in nahezu jeder Predigt eindringlich gegen die Zauberei gewettert und dabei gezielt die Meyhin angegriffen. Seine Worte sollen dazu beigetragen haben, die Kirchengemeinde gegen sie aufzuhetzen und die ohnehin angespannte Lage weiter anzuheizen.
Zwischen ihrer Einkerkerung und der endgültigen Verurteilung vergingen zwei Jahre. Wie in nahezu allen Hexenprozessen lauteten die Anschuldigungen auch in ihrem Fall auf die bekannten vermeintlichen Vergehen wie Schadenzauber, Geldzauber, Teufelspakt und Hexensabbat. Und erneut meldeten sich – wie so oft in solchen Verfahren – plötzlich zahlreiche Zeugen, die bereitwillig abenteuerliche und absurde Geschichten über die Angeklagte vortrugen. Von Besuchen durch Geld-, Korn-, Mehl-, Fleisch- oder Eierdrachen war die Rede, von wundersamen Ereignissen und fantastischen Begebenheiten, die mehr an Märchen erinnerten als an glaubwürdige Aussagen vor Gericht.
Solche aufsehenerregenden Prozesse blieben natürlich nicht auf die Stadtgrenzen beschränkt, sondern verbreiteten sich rasch über die Region hinaus. Und überall dort, wo ein bestimmter Menschenschlag – gleich aus welcher Epoche – die Aussicht auf Geld wittert, finden sich schnell Trittbrettfahrer. So auch im Fall der Kramersfrau Elisabeth Vogel, die versuchte, die Familie Meyhe zu erpressen. Sie behauptete, über geheimes Wissen in Bezug auf Barbara Meyhe zu verfügen, und forderte dafür eine hohe Geldsumme. Als die Familie rechtlich gegen sie vorging, revanchierte sich Vogt mit belastenden Aussagen: Vor Gericht schilderte sie frei erfundene, märchenhafte Geschichten über Barbara und trug so erheblich zu deren Belastung bei. Dennoch entging sie ihrer eigenen Verantwortung nicht – wegen Zauberei wurde sie im Rahmen des Prozesses schließlich selbst zum Tode durch das Schwert verurteilt.
Im Gegensatz zu den üblichen Verfahren, die sich meist gegen mittellose Frauen richteten, erhielt Barbara vergleichsweise bessere Haftbedingungen. Auf Anordnung des Fürsten Christian I. von Anhalt-Bernburg wurde es in ihrem Fall erlaubt, entlastende Zeugenaussagen zuzulassen – ein ungewöhnlicher Schritt, der in Hexenprozessen kaum vorkam. Dies war unter anderem dem damaligen bekannten Juristen Alexander Müller zu verdanken, der als Verteidiger wirkte und die Aufnahme solcher Aussagen durchsetzte.
Fürst Christian I., der möglicherweise ein persönliches Verhältnis zur Familie Meyhe pflegte, spielte eine zentrale Rolle in diesem Verfahren. Er war es auch, der den sogenannten Gnadenakt verfügte, der eine „extraordinäre Strafe“ vorsah: Barbara Meyhe wurde zwar für schuldig befunden, jedoch nicht mit dem Tod, sondern mit der lebenslangen Verbannung aus Bernburg bestraft. Die Familie Meyhe musste sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Am Ende verließen Barbara und ihr Ehemann, vom langen Verfahren gezeichnet – körperlich, geistig und finanziell ruiniert – die Stadt Bernburg für immer.
Literatur zu Sophia Bech:
Barbara Meyhe, Bernburg – anton-praetorius.de
Namensliste der Opfer der Hexenverfolgung in Bernburg/Saale – anton-praetorius.de