Sie bat um einen schnellen Prozess, um ihrer Familie Kosten zu ersparen
Letztes Opfer der Hexenprozesse in Rhens, Deutschland
Margarethe Altenhofen, dreifache Mutter und Frau des Bürgermeisters von Rhens, war das letzte Opfer der Rhenser Hexenprozesse. Ein Fluchtversuch scheiterte, sie wurde am 07. März 1646 zusammen mit Katharina (Kett) Lützinger hingerichtet.

⛤ 7. März 1646, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Innozenz X.
Höchste regionale kirchliche Autorität: De facto war die Region Trier – und damit auch Rhens – im Jahr 1646 von französischen Truppen besetzt und unter französischem Einfluss verwaltet.
Höchste weltliche Autorität: Ferdinand III., Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
Höchste regionale weltliche Autorität: De facto war die Region Trier – und damit auch Rhens – im Jahr 1646 von französischen Truppen besetzt und unter französischem Einfluss verwaltet.
Weitere Beteiligte:
Bürgermeister Gerhard Altenhofen
Hexenkommissar Johannes Möden
Im Rhenser Hexenprozess reichte es bereits aus, dass während der peinlichen Befragung der Name einer Person genannt wurde – ein konkreter Beweis für ein Vergehen war nicht erforderlich, um jemanden der Hexerei zu beschuldigen und zum Tode zu verurteilen. Margarethes Name fiel insgesamt vier Mal – vier der gefolterten Frauen brachten sie jeweils unter der Tortur mit Hexerei in Verbindung. Die Anklagepunkte entsprachen – wie schon zuvor und in ähnlichen Fällen immer wieder – den typischen Beschuldigungen: Teilnahme an Hexentänzen, Hexensabbatten sowie weiteren gängigen, damaligen Vorstellungen. Margarethe wurde im „Scharfen Turm“ in Rhens eingekerkert und gefoltert. Sie gestand unter Zwang alle Anklagepunkte und bat darum, den Prozess möglichst kurz zu halten, damit ihrer Familie nicht zu viele Unkosten entstünden. Margarete wurde am Richtplatz, vermutlich auf dem „Käßenacker“ am Königstuhl hingerichtet.
Ihr Ehemann Gerhard Altenhofen war zu jener Zeit nicht nur der Bürgermeister der Stadt, sondern auch Gerichtsschöffe. Was bedeutet, dass er auch in Justizangelegenheiten involviert war. Ob er selbst an den Prozessen seiner Frau beteiligt war, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, da die entsprechenden Prozessakten seit dem Zweiten Weltkrieg als verschollen gelten. Wahrscheinlich ist, dass er aufgrund seiner Position eine Rolle gespielt hat. Angesichts der kleinen Größe von Rhens und seiner hoher Position ist es denkbar, dass er in das Justizverfahren gegen seine Frau involviert war. Fest steht, dass er Prozess- und Hinrichtungskosten in Höhe von – auf unsere Zeit umgerechnet – etwa 30.000 bis 40.000 Euro zu tragen hatte und nur ein Jahr nach dem Tod seiner Frau wieder heiratete.
Literatur zu Margarethe Altenhofen:
Die Rhenser Richtstätten, Joachim Forg – regionalgeschichte.net