Legte trotz Folter kein Geständnis ab und wurde freigesprochen
Opfer der Hexenprozesse in Balingen
Die 65-jährige Witwe des langjährigen Bürgermeisters von Balingen, Anna Murschel („die Murtschlerin“), vierfache Mutter, wurde im Jahr 1598 der Hexerei beschuldigt und gefoltert. Trotz intensiver Folter konnte sie nicht zu einem Geständnis gezwungen werden. Anna Murschel wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt.

Hoheitsgewalt: Herzog Johann Friedrich von Württemberg
Herrschaftsform: Herzogtum unter landesherrlicher Gewalt
Landesherrschaft: Herzogtum Württemberg, Residenz in Stuttgart
Reichszugehörigkeit: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Reichskreiszugehörigkeit: Schwäbischer Reichskreis
Höchste kirchliche Autorität: Papst Paul V. (1605–1621), von Württembergern jedoch seit der Reformation nicht anerkannt
Höchste regionale kirchliche Autorität: Stadtpfarrer von Balingen
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Matthias von Habsburg (reg. 1612–1619; 1611 noch König von Ungarn und Böhmen, im Reich bereits als Nachfolger vorgesehen)
Höchste regionale weltliche Autorität: Der herzogliche Vogt von Balingen, Stadtrat/Bürgermeister von Balingen
Konfessionszugehörigkeit: Evangelisch-lutherisch
Weitere Beteiligte:
Ortsherr von Geislingen, Hans von Stotzingen
Balinger Untervogt Christoff Mayer (für die Rechtsprechung zuständig)
Räte von Herzog Friedrich
der Rottweiler Stadtarzt
Obervogt Achatius von Guttenberg
ein Schäfer
der Torwärter des Oberen Tores in Balingen
Dr. Johann Jakob Haug
Scharfrichter aus Horb (Grafschaft Hohenberg)
Ortsgeistlicher von Balingen
Israel Murschel (Sohn) und Barbara Murschel (Schwiegertochter) mit Dorfvogt Israel Murschel (Enkelsohn)
Ehrenfried Murschel, Pfarrer in Haiterbach (Sohn)
Christoph Gaukler, Pfarrer in Dornstetten (Schwiegersohn)
Tobias Murschel, Bürgermeister (Sohn?)
Anna wurde beschuldigt, zusammen mit mehreren Frauen aus der Nachbarstadt Geislingen den verheerenden Hagelsturm von 1596 heraufbeschworen zu haben. Grundlage dieses Vorwurfs war die unter Folter erpresste Aussage der Margaretha Böckhin. Diese nannte Anna ausdrücklich als eine der Frauen, die beim sogenannten Hexensabbat am Mühlgraben in Balingen Speisen sowie besonders guten Wein in silbernen Bechern mitgebracht habe, bevor der Zauber ausgeführt worden sei.
Der Balinger Untervogt beabsichtigte daraufhin, gegen Anna einzuschreiten und sie verhaften zu lassen. Doch auf Weisung der Räte Herzog Friedrichs wurde zunächst nichts unternommen und Anna lediglich still beobachtet. Als Untervogt Mayer erneut Bericht erstattete, erhob er schwerwiegende Vorwürfe: Anna habe der hochschwangeren Frau des Obervogts einen vergifteten Apfel überreicht und zudem Tiere auf dem Hof des Obervogts krank gemacht. Mit dieser Aussage verdichtete sich der Verdacht zunehmend auf den Tatbestand der Vergiftung.
Wie in vielen Hexenprozessen dieser Zeit griff nach dem Aufkommen solcher Gerüchte auch in Balingen die Dynamik kollektiver Verdächtigung um sich. Zahlreiche Bürger waren bald überzeugt, Anna sei eine Hexe. Auffällig ist, dass etliche der Belastungszeugen aus dem Umfeld des Obervogts stammten – darunter auch zwei seiner eigenen Dienstboten. Sie gaben an, beobachtet zu haben, wie Anna abends nach dem Läuten der Betglocke um das Balinger Schloss, den Sitz des Obervogts, geschlichen sei. Allein aufgrund dieser Aussagen erschien das Verhalten von Anna verdächtig.
Schließlich kam es zur Inhaftierung Annas. Der Untervogt trat als Ankläger auf und erwirkte die Anwendung der Folter, die durch den Scharfrichter vollzogen wurde. Doch Anna legte kein Geständnis ab. Als sie der Balinger Pfarrer in ihrer Zelle aufsuchte, vertraute sie ihm unter Tränen an, sie hoffe auf Freispruch, da sie nichts eingestanden habe. In der folgenden Einvernahme sagte der Pfarrer zu ihren Gunsten aus. Ihr Sohn Ehrenfried Murschel, Pfarrer in Haiterbach und ihr Schwiegersohn, Christoph Gaukler, Pfarrer in Dornstetten, schlossen sich zusammen und ließen auf ihre Kosten von der Landesuniversität Tübingen ein Gutachten erstellen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die gegen Anna geführte Verfolgung und die erlittene Folter unrechtmäßig seien. Mit Verweis auf dieses Gutachten beantragten die Angehörigen Hafterleichterungen, die tatsächlich gewährt wurden. Anna wurde daraufhin aus dem Kerker in ein Spital verlegt. Zwar blieb sie dort weiterhin in Fesseln, doch konnte sie nun einen beheizbaren Raum beziehen und sich auf eigene Kosten mit Wein, Weißbrot, Fleisch und Geflügel versorgen – ein Vorrecht, das armen Frauen, die nicht über die Mittel verfügten, solche Gutachten oder Verteidigungsschritte zu finanzieren, verwehrt blieb.
Mangels stichhaltiger Beweise wurde Anna schließlich nach 596 Tagen Haft aus der Gefangenschaft entlassen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass offenbar nur ein einziger Geschädigter genannt wurde – nämlich der Obervogt selbst, der die ganze Angelegenheit überhaupt erst ins Rollen brachte. Es drängt sich daher die Frage auf, welchen Vorteil er sich davon versprach, Anna aus dem Weg zu räumen. Möglicherweise ging es um Besitztümer, Grundstücke oder Wiesen, die er an sich bringen wollte. Denn wie aus den überlieferten Urkunden von Balingen hervorgeht, war gerade die ehrbare Oberschicht der Stadt in jener Zeit intensiv mit dem Handel von Grund und Boden beschäftigt[4].
Auch bemerkenswert ist der Umstand, dass nach dem Tod von Annas Ehemann, Bürgermeister Caspar Murschel, offenbar Tobias Murschel – vermutlich ihr Sohn – das Amt des Bürgermeisters übernahm[2]. Während der Inhaftierung seiner Mutter stand somit Tobias als Bürgermeister an der Spitze der Stadt Balingen. Tobias blieb noch mehrere Jahre nach Annas Tod Bürgermeister[3]. Wenn man die Vermutung anstellt, der Obervogt habe es auf die Besitztümer der Familie Murschel abgesehen, so lässt sich feststellen, dass dieses Vorhaben allem Anschein nach kläglich gescheitert ist.
Nach ihrer Freilassung 1598 verbrachte Anna ihre letzten Jahre bei ihrem Enkelsohn Israel Murschel[1], dem Dorfvogt von Englstatt. Dort starb sie 1611 an der Pest. Von den insgesamt 196 Gulden, die das Verfahren verschlang, hatte Anna 100 Gulden selbst aufzubringen – eine Summe, die dem Gegenwert von etwa 400 bis 500 Arbeitstagen entsprach, also rund zwei Jahren Verdienst eines einfachen Handwerkers.
Das Leben von Anna Murschel
Im Balingen um 1611 lebte Anna in einem streng lutherisch geprägten Amtsstädtchen des Herzogtums Württemberg. Die Stadt stand unter der Aufsicht eines herzoglichen Obervogts, der im Zollernschloss residierte; die städtische Führungsschicht, die „Ehrbarkeit“, stellte Rat und Bürgermeister. Von Anna Murschel wurde als Bürgermeistergattin erwartet, dass sie das Bild einer tugendhaften, gottesfürchtigen und ordentlichen Hausmutter verkörperte.
Ihr sozialer Stand bestimmte so gut wie alles. Als Teil der „Ehrbarkeit“ repräsentierte Anna die Bürgerfamilie nach außen und war im Innern „Hausmutter“: Sie führte den Haushalt, hielt die Dienerschaft an, verwaltete Vorräte, Wäsche, Betten und Gerät, organisierte Mahlzeiten und Gastfreundschaft – und sie wachte über Sitte und Anstand der ihren. Das entsprach sowohl der zeitgenössischen Hausväter- und Predigtliteratur als auch der württembergischen Kirchenordnung, die das Gemeindeleben bis tief in die Privatsphäre regelte.
Regelmäßiger Kirchgang, stiller Lebenswandel und tätige Nächstenliebe galten nicht als Zierde, sondern als Pflicht einer Vorsteherin ihres Hauses. Wer sich entzog, geriet rasch unter die Augen der Kirchenkonvente, die Sonntagsheiligung, Sexualmoral, Trinken, Spielen und Fluchen ahndeten.
Der Sonntag war als heiliger Tag (Tag des Herrn) streng von den Werktagen zu unterscheiden und ihm durch bestimmte Verhaltensregeln besonderen Respekt zu zollen. Es bestand die Pflicht, am Gottesdienst teilzunehmen und jegliche sogenannte knechtliche Arbeit und Alltagsgeschäfte zu unterlassen. Die Menschen sollten ruhen und sich auf religiöse oder familiäre Aktivitäten konzentrieren. Wer gegen die Sonntagsheiligung verstieß – zum Beispiel durch unerlaubte Arbeit, durch das „Schwänzen“ des Gottesdienstes oder durch andere als unpassend empfundene Vergnügungen (Trinken, Spielen) – musste mit kirchlichen und oft auch weltlichen Strafen rechnen. In Balingen überwachten hierzu Kirchenkonvente das Verhalten der Bürger, wobei Verstöße öffentlich gerügt oder streng geahndet wurden.
Annas „Freuden“ waren daher – den strengen Normen entsprechend – eher nüchtern: die hochgehaltenen Festtage des Kirchenjahres, Taufen und Hochzeiten im Verwandten- und Zunftkreis, die städtischen Jahr- und Wochenmärkte, das dichte Netz der Patenschaften und Nachbarhilfen. Selbst Vergnügungen standen jedoch unter dem Vorzeichen von Kirchenzucht und der obrigkeitlichen „guten Policey“; Tanz, Prachtentfaltung und übermäßige Bewirtung konnten gebüßt werden.
An Besitz durfte man bei Anna mit einem soliden Stadthaus, gutem Hausrat (Zinn, Kupferkessel, Truhen, Leinen, Federbetten), etwas Land in der Markung und ein, zwei Bediensteten rechnen; Mitgift und Witwenversorgung waren rechtlich abgesichert, auch wenn das Verfügungsrecht im Alltag meist beim Ehemann lag. Starb der Mann, trat die Witwe häufig als Haushalts- und Vermögensverwalterin auf – im württembergischen Recht und der gängigen Ehe- und Erbpraxis war das keine Ausnahme.
Gekleidet war Anna als Bürgermeistergattin standesgemäß, aber durch Kleiderordnungen gezügelt. Bürgerinnen sollten das Haar bedecken. Sie trugen Mieder und Rock, Schürze und Überwurf (Goller); teure Seiden, breite Pelzverbrämungen oder aufwendiger Schmuck waren untersagt. Diese Beschränkungen waren seit dem 16. Jahrhundert reichsweit üblich und wurden in Württemberg durch die landesherrliche Policey- und (später detaillierte) Kleiderordnungen immer wieder bekräftigt – der sichtbare Anspruch war Zucht, Sparsamkeit und Rangunterscheidung.
Anna musste ihren Mann überall dorthin begleiten, wo bürgerliche Repräsentation gefragt war: zu den Sonntags- und Festgottesdiensten saß sie in den vorderen „Ehrbarkeits“-Plätzen, zu Empfängen für herzogliche Amtsträger im Zollernschloss, zu Hochzeiten, Begräbnissen und Zunftfeiern. Wenn der Rat Gesandte zu landständischen Verhandlungen schickte – Städte wie Balingen entsandten um 1600 regelmäßig Vertreter zu Landtagen – fiel der Gattin zuhause die Rolle der Hausherrin, Gastgeberin und Netzwerkerin zu.
Anna war eine angesehene Bürgerin. Oft wurden Anliegen an sie persönlich herangetragen, die um Fürsprache und Fürsorge kreisen: ein gutes Wort beim Bürgermeister oder beim Pfarrer, eine Lehrstelle oder eine Stelle im Spital, Hilfe in Krankheits- und Sterbefällen, Patenschaften für Kinder. Solche weiblichen Patronagenetze sind für die frühneuzeitliche Stadt gut belegt und gaben Frauen der Oberschicht informellen Einfluss – gerade dort, wo „harte“ Ämter ihnen verwehrt blieben.
Zuständig war Anna damit für alles, was das „ganze Haus“ im Sinn der Zeit ausmachte: Ordnung, Versorgung, Erziehung, Dienstbotenführung, Wohltätigkeit und Reputation. Das war mehr als Privatsache. Im lutherischen Württemberg galt das gut regierte Haus als Zelle der öffentlichen Ordnung; exemplarisches Verhalten der führenden Familien – und ausdrücklich ihrer Frauen – wurde erwartet, kontrolliert und im Guten wie im Schlechten sichtbar gemacht.
Im Jahr von Annas Tod lag ein Krisenschleier über dem Alltag: 1610/11 raffte eine Pestwelle Hunderte Einwohner von Balingen dahin. Die Pestwelle von 1610/1611 war eine der verheerendsten Epidemien in der Region um Balingen. Die Pest breitete sich in dieser Zeit systematisch durch ganz Württemberg aus. Die Epidemie war Teil einer größeren europäischen Pestwelle, die von 1605 bis 1609 etwa 450 Kilometer von der holländischen Grenze bis nach Mittelwürttemberg vorgedrungen war und nur noch 60 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt war. Auch Englstatt – der Ort, an dem Anna ihre letzten Jahre verbrachte – war von der Pest betroffen – und die verschonte sie nicht.
„Die Anna Murtschlerin führt einen stillen, ehrlichen Lebenswandel und besucht regelmäßig den Gottesdienst. Flüche, Schwüre oder sonstige unzüchtige Worte benutzt sie nicht.“
Der Dorfpfarrer von Balingen bei der Prüfung der „Rechtgläubigkeit“ von Anna Murschel
Literatur zu Anna Murschel:
Fastnachtshexe – Wikipedia
Quellen:
[1] Israel Murschels pietistischer Patriotismus, Achim Aurnhammer (Link ist ein PDF-Download)
[2] Dokument zu Tobias Murschel, Bürgermeister 1599, deutsche-digitale-bibliothek.de
[3] Dokument zu Tobias Murschel, „gewesener Bürgermeister“ 1618, deutsche-digitale-bibliothek.de
[4] Urkunden aus Balingen, deutsche-digitale-bibliothek.de
Bild: KI