Löste beim Räuchern einen Dorfbrand aus
Opfer des Endinger Hexenprozesses
Die 63-jährige Bäuerin Anna Schnidenwind aus Wyhl am Kaiserstuhl wurde der Hexerei beschuldigt, festgenommen, gefoltert und zum Tode verurteilt.

⛤ 24. April 1751, Deutschland (ehem. Vorderösterreich)
Höchste kirchliche Autorität: Papst Benedikt XIV.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Franz Konrad von Rodt, Fürstbischof von Konstanz
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Franz I. Stephan von Lothringen (Ehemann v. Maria Theresia)
Höchste regionale weltliche Autorität: Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich
Den Hexenprozessen lagen so gut wie immer tragische Geschichten zugrunde. Oft handelte es sich um ganz reale, folgenschwere Ereignisse. Wäre die Gerichtsbarkeit diesen Frauen mit dem gleichen Rechtsmaßstab begegnet wie männlichen Angeklagten, so wären ihnen zumindest die grausamen Qualen des Scheiterhaufens erspart geblieben. Doch anstatt für das zur Verantwortung gezogen zu werden, was sie tatsächlich getan hatten – ob aus Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit – wurden sie als Hexen verurteilt. Ihre Schuld wurde überhöht, dämonisiert, verzerrt – und diente damit einem System, das Kontrolle, Angst und Misogynie verinnerlicht hatte. Mit einem solchen Urteil tötete man nicht nur eine Frau auf grausame und entwürdigende Weise – man zerstörte damit gleich ihre gesamte Familie. Der Makel des Hexenprozesses haftete den Hinterbliebenen an, den Kindern und oft noch deren Enkeln. Familien wurden stigmatisiert, sozial ausgegrenzt und wirtschaftlich ruiniert. Was als scheinbar rechtmäßige Strafe daherkam, entfaltete eine zerstörerische Wirkung über Generationen hinweg – eine stille, aber nachhaltige Form der Gewalt, die noch weit über den Scheiterhaufen hinausreichte.
Bei Anna bildete ein tragisches Ereignis den Kern der Anklage. Anna hatte eigentlich in guter Absicht gehandelt, als sie versuchte, ihrer schwer erkrankten Kuh Linderung zu verschaffen. In der Hoffnung auf Heilung griff sie zu einem alten Hausmittel: Sie entzündete in ihrem Stall ein Kräuterfeuer aus Heublumen, dessen Rauch die Krankheit vertreiben sollte. Doch das Feuer geriet außer Kontrolle. Zunächst griffen die Flammen auf den Stall über, dann auf angrenzende Gebäude, bis schließlich das gesamte Dorf Wyhl am 7. März 1751 von einem verheerenden Brand erfasst wurde. Ein dreijähriges Kind verlor dabei sein Leben.
Anna wurde jedoch nicht wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts verurteilt – was schlimm genug gewesen wäre. Stattdessen fiel das Urteil ungleich grausamer aus: Man beschuldigte sie der Hexerei. Auf dieser Grundlage wurde sie zum Tode verurteilt und in Endingen erdrosselt, bevor sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Anna zählt mit zu den letzten Frauen in Deutschland, die unter dem Vorwurf der Hexerei angeklagt und hingerichtet wurden – ein letztes, erschütterndes Kapitel in der langen Geschichte der Hexenverfolgung. Anna Zeritsch wurde fünf Jahre nach ihrem Todesurteil hingerichtet. Sie gilt als die letzte Hexe, die in Deutschland tatsächlich hingerichtet wurde. Das letzte Opfer der Hexenverfolgung in Deutschland war jedoch Anna Maria Schwegelin.
“Man sagt im Sprichwort: ‚Junge Huren, alte Hexen.‘ Denn Hurerei stürzt viele in die Hexerei. “
Gewissens-Fragen oder gründlicher Bericht von Zauberey und Zauberern, Michael Freud, 1671
Literatur zu Anna Schnidenwind:
Namen der Opfer der Rhenser Hexenprozesse – anton-praetorius.de