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Catharina Herter

Einmal der Hexerei bezichtigt – für immer gebrandmarkt, selbst nach dem Freispruch

Opfer der Hexenprozesse von Rhens


Die Hebamme und zehnfache Mutter Catharina Herter war eine der wenigen Frauen der Rhens­er Hexenprozesse, die der Folter standhielten und bei der kein Geständnis erzwungen werden konnte.

Catharina Herter

⛤ 1645, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Innozenz X.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Philipp Christoph von Sötern, Erzbischof von Trier
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand III., römisch-deutscher Kaiser
Höchste regionale weltliche Autorität: Philipp Christoph von Sötern, Kurfürst von Trier
Weitere Beteiligte:
Dr. Johannes Möden

Zwar entging sie einer Verurteilung, verlor nach dem Rufmord dennoch alles – außer ihr Leben. So wurde sie zwar freigesprochen, aber dann im kalten Dezember 1645 aus der Gemeinde ausgewiesen, da ihr Mann, Jacob Herter, sich weigerte, sie wieder zu sich zu nehmen.

Für Frauen, die der Hexerei bezichtigt wurden, bedeutete die Weigerung des Ehemannes, sie wieder in den gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, nicht selten Verelendung oder Tod – besonders dann, wenn sie keine Verwandten hatten, bei denen sie Zuflucht finden konnten. Lehnte der Ehemann sie ab, galt die Frau nicht länger als Teil seines Haushalts – und damit auch nicht mehr als Mitglied der Gemeinde. In der Folge wurden solche Frauen häufig aus der Gemeinde ausgewiesen. Einmal unter Hexereiverdacht, verloren sie jeden Anspruch auf Schutz, Unterkunft oder Versorgung – selbst dann, wenn sie vom Gericht freigesprochen worden waren.

Dennoch entwickelten viele betroffene Frauen Überlebensstrategien. Auch im Fall von Catharina lässt sich ein solcher Weg erkennen: Nach ihrer Ausweisung fand sie offenbar Unterschlupf bei einem gewissen Martin Sommer. In den städtischen Aufzeichnungen wird sie über einen längeren Zeitraum als „Martin Sommers Hausfrau“ geführt – ein Ausdruck, der zur damaligen Zeit auf eine eheähnliche Lebensgemeinschaft hinwies. Verschiedene Hinweise lassen vermuten, dass Catharina Martin Sommer nach dem Tod ihres ersten Ehemannes (damals galt der verbindliche Grundsatz „Bis dass der Tod uns scheidet“) heiratete.

Der heilige Augustinus sagte im Werk De civitate Dei (Vom Gottesstaat), dass es unter allen Lastern keines gebe, das Gott mehr verabscheue als das der Hexen, Zauberer und Götzendiener – schlimmer noch als das der Epikureer, über die Plutarch in De Oraculorum defectu spricht, oder das der Häretiker wie Celsus, der Philosoph war, oder der Manichäer, der Akademiker und all jener Irrlehrer, die unter dem Namen „Philosophie“ liefen.
Jean Bodin, De la démonomanie des sorciers (Vom Wahnsinn der Hexen), 1580


Literatur zu Catharina Herter:
Namen der Opfer der Rhenser Hexenprozesse – anton-praetorius.de
Hexenprozesse in Rhens – wikipedia