Zum Inhalt springen
Startseite » Hexenverfolgung » Christina Morhaubt

Christina Morhaubt

Vom eigenen Sohn unter Folter belastet

Opfer der Hexenprozesse in Bamberg


Die zweifache Mutter und Ehefrau des Bürgermeisters und Ratsherrn Johann Morhaubt aus Bamberg wurde der Hexerei beschuldigt, eingekerkert, gefoltert und in Zeil am Main hingerichtet.

Christina Morhaubt

⛤ 4. August 1627, Deutschland

Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand II
Höchste regionale weltliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Landesherr über das Hochstift Bamberg

Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, der Landesherr des Hochstifts Bamberg, verfolgte eine klare Mission: Mitten im Dreißigjährigen Krieg, der durch religiöse Spannungen zwischen Katholiken und Protestanten ausgelöst worden war, hatte er es sich zum Ziel gesetzt, im Sinne der Gegenreformation protestantische Einflüsse rigoros zurückzudrängen.

Dabei ging der Landesherr, der gleichzeitig Fürstbischof war, im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen. Die Hexenverfolgung wurde zu einem seiner bevorzugten Mittel, denn sie füllte nicht nur die leeren Kriegskassen, sondern bot auch die Gelegenheit, sich am Eigentum der Verurteilten persönlich zu bereichern. Besonders Frauen fielen seiner rücksichtslosen Verfolgung zum Opfer. Für dieses brutale Vorgehen erhielt er später den berüchtigten Beinamen „der Hexenbrenner“.

Fuchs von Dornheim richtete seine Verfolgungen nicht nur gegen Protestantinnen, sondern auch gegen Katholikinnen. Vor allem aber gegen wohlhabende Frauen, denn ihre Hinrichtung war für ihn und die Kirche besonders lukrativ. Unter ihnen war auch die etwa 30-jährige Christina Morhaubt.

Während der größten Prozesswelle im Hochstift Bamberg zwischen 1626 und 1631 ließ der sogenannte „Hexenbrenner“ nahezu 650 Menschen als Hexen hinrichten. Eigentlich kann man sagen läutete sogar die Fertigstellung des Malefizhauses 1627 die größte Prozesswelle in Bamberg ein, denn seitdem eskalierte die Verfolgung vollends. Ein erheblicher Teil der Opfer stammte aus den eigenen Reihen: Beamte, Ratsherren und andere Mitglieder der städtischen Führungsschicht. Grund dafür war der wachsende Widerstand gegen Fuchs von Dornheim. Zu den Hingerichteten zählten unter anderem fünf Bamberger Bürgermeister, mehrere Hofbeamte sowie der Arzt und bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan mitsamt seiner Familie.

Ähnlich wie im Fall Georg Heinrich Flocks(1), der ebenso wie Johann Morhaubt ein städtisches Amt bekleidete, richtete sich Fuchs von Dornheims Verfolgungswut nicht unmittelbar gegen die Männer, sondern traf vor allem deren Ehefrauen. Johann Morhaubt, Ratsherr und Bürgermeister von Bamberg, war mit Christina verheiratet; gemeinsam hatten sie zwei Söhne: Hans und Martin.

Wie Christina unter den Verdacht der Hexerei geriet, ist nicht überliefert. Da jedoch bekannt ist, dass sich die oberstes Verwaltungs- und Justizorgane von Bamberg nicht an das geltende Recht – die Constitutio Criminalis Carolina(2) – hielten, liegt die Vermutung nahe, dass ihr Name einer anderen Frau unter Folter eingeflüstert und so zur Grundlage der Anklage wurde.

Doch nicht nur Christina selbst geriet in den Fokus der Ankläger – auch ihr vierzehnjähriger Sohn Hans wurde der Hexerei bezichtigt. Unter Folter gestand er, seine Mutter sei eine Hexe. Zudem wurde er so lange gequält, bis er zahlreiche weitere Personen beschuldigte – darunter Mitglieder der Familie des bischöflichen Kanzlers Dr. Georg Haan sowie seinen eigenen jüngeren Bruder Martin. Dem 14-jährigen Hans legten die Folterknechte offenbar vor allem die Namen von Verwandten nahe. Seine Mutter Christina hatte über ihre Schwester Anna Haan eine Verbindung zur prominenten Haan-Familie.

Christina wurde am 4. August 1627 in Zeil am Main bei lebendigem Leibe verbrannt.

Da sich ihr Sohn Hans als nützlicher Belastungszeuge erwies, hielt man ihn weiterhin im Kerker fest und zog ihn bei der Anklage weiterer Verdächtiger erneut als Zeugen heran. Ein Jahr nach der Hinrichtung seiner Mutter (1628) wurde auch er zum Tode verurteilt und hingerichtet.

An die Priester: Auch im selben Konzil wird festgelegt, dass Wahrsager, Zauberer, Magier, Beschwörer oder Beschwörerinnen nicht geduldet werden sollen.“(3)
Admonitio generalis, 789 n. Chr., Kaiser Karl der Große


Quellen:
(1) Dorothea Flock, weiberkraft.com
(2) Der Malleus Maleficarum, Mitteleuropas erste Strafprozessordnung, weiberkraft.com
(3) Admonitio generalis, 789 n. Chr., Kaiser Karl der Große, Buch S56, Capitulum 18

Literatur zu Christina Morhaubt:
Hexenverfolgung in Bamberg, kirchenopfer.de


Bild: KI