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Die Geschichte der Hexenverfolgung

08.08.2025

Antikes Ägypten: Magie war Bestandteil des täglichen Lebens

Magie im alten Ägypten war in allen Bereichen, von der Medizin bis in die Verwaltung, verwurzelt. Ägyptische Beamte nutzen zum Beispiel magische Sprüche, um Verträge oder Steuerlisten zu schützen. Pharaonen ließen magische Texte in königliche Dekrete einarbeiten, um ihre Autorität zu stärken. Selbst alltägliche administrative Handlungen, wie das Siegeln von Schriftrollen, war eine magische Handlung. So etwas wie eine systematische Verfolgung von Hexen gab es zu dieser Zeit nicht. Magie wurde nicht als Verbrechen angesehen. Vielmehr war es für die Ägypter ein natürliches Mittel, um um Schutz, Heilung und Wohlstand zu fördern.

Wurde Magie jedoch als Bedrohung eingestuft, konnte dies zu harten Strafen führen. Vor allem galt dies für Angriffe durch schädliche Magie gegen den Pharao. Einen konkreten Fall gab es unter der Herrschaft von Ramses III. (ca. 1186 bis 1155 v. Chr.). Im sogenannten „Haremkomplott“ planten die Nebenfrau Tiye und einige Mitglieder des königlichen Hofes, den Pharao durch Magie zu beseitigen. Tiye wollte ihren eigenen Sohn Pentawer auf den Thron bringen. Die Beteiligten sollen magische Rituale und Zaubersprüche verwendet haben, um den König zu schwächen und seine Macht zu brechen. Die Verschwörung wurde aufgedeckt, die Täter verhaftet und vor ein Sondergericht gestellt. Mehrere wurden zum Tode verurteilt oder begingen Selbstmord.

Antikes Griechenland: Nur vereinzelt Anklagen

Im alten Griechenland, also noch vor der Machtausweitung durch die katholische Kirche, wurde Magie ambivalent wahrgenommen. Die Menschen unterschieden zwischen nützlichen und schädlichen Formen. Positive Magie, wie Heilzauber oder Orakelsprüche, wurde akzeptiert und von Orakelpriesterinnen oder heilkundigen Frauen und Männern praktiziert. Allerdings herrschte auch Furcht vor schwarzer Magie, vor allem vor Flüchen, die mit Hexerei und Schadenzauber (pharmakeia) assoziiert wurden. Im Volksglauben sah man Magie als mächtig an. Sie wurde oft mit mythischen Figuren wie Hexen (z. B. Kirke oder Medea) verbunden. Das ließ die Magie in den Augen der alten Griechen zugleich faszinierend als auch bedrohlich erscheinen.

Privatpersonen nutzten Amulette oder Beschwörungen, aber dies geschah oft im Verborgenen, um sozialen Vorurteilen zu entgehen. Zurecht, denn schnell konnte eine Anklage wegen Hexerei oder schädlicher Magie folgen. Ein Beispiel dafür ist Theoris von Lemnos(1). Ihr warf man vor, „Zaubersprüche gesprochen und Tränke bereitet“ zu haben, um junge Menschen zu beeinflussen oder zu verführen. Damit wurde sie der Verderbnis der Jugend bezichtigt – ein in Athen sehr ernst genommener Vorwurf, da man das als politisch destabilisierend ansah.

Allerdings unterschied sich die antike Vorstellung von Magie stark von der späteren christlichen Vorstellung der Hexerei. In der Antike war „Magie“ oft ein Sammelbegriff für okkulte Praktiken, Wahrsagung, Liebeszauber oder Heilrituale. Es ging dabei nicht um einen Pakt mit dem Teufel – ein Konzept, das erst im Mittelalter im Christentum entstand. Die Verfolgungen von Hexen waren nicht vergleichbar mit dem Ausmaß des mittelalterlichen Hexenwahns. Sie beschränkten sich auf Einzelfälle, die meist unter besonderen politischen oder sozialen Umständen stattfanden.

Sprache als moralische Waffe

Bevor sich das Christentum ab dem 4. Jahrhundert nach Christus durchsetzte, dominierte in Griechenland und Rom eine polytheistische Religion, also der Glaube an viele Götter. Diese Religion war eng mit Philosophie und Naturdeutung verbunden – aber sie war nicht einheitlich wie die spätere Kirche, sondern vielfältig, offen und diskursiv. Als das Christentum zur Staatsreligion im Römischen Reich wurde, begann die bewusste Abgrenzung von „heidnischen“ Lehren. Griechische Philosophen, Mysterienkulte, Orakel und Magie galten als Irrwege oder als von Dämonen inspiriert. Diese Ablehnung wurde im Mittelalter systematisiert.

Vor der systematischen kirchlich-politischen Verwendung des Begriffs „Hexe“ wurden viele Frauen und Männer unter den Begriff „HäretikerInnen“ („KetzerInnen“) gefasst. Mit dem Begriff der Häresie wollte sich die mittelalterliche Kirche bewusst von philosophischen, religiösen und gesellschaftlichen Vorstellungen des antiken Griechenlands abgrenzen. Die Vertreter der katholischen Kirche verwendeten den Begriff, um damit alles zu kennzeichnen, das nicht der christlichen Lehre entsprach.

Im 13. und 14. Jahrhundert verfolgte die Kirche hauptsächlich religiöse Abweichler, und hier eher Männer als Frauen: Die großen „Ketzerbewegungen“ dieser Zeit – die Katharer, Waldenser, Begarden usw. – wurden meist von gebildeten Männern, Wanderpredigern, Laienlehrern, Theologen oder ehemaligen Priestern angeführt. Sie traten öffentlich auf und kritisierten die Kirche – und gerieten damit ins Visier der Inquisition. Diese Bewegungen hatten zwar auch weibliche Anhängerinnen, zum Beispiel die Beguinen, aber die Repression traf vor allem Männer. Mystikerinnen wie Hildegard von Bingen standen unter kirchlichem Schutz. Das war auch der Grund, warum sie nicht verfolgt wurde. Der Begriff der Hexe war kirchlich-juristisch einfach noch nicht definiert, und als Benediktinerin konnte sie auch keine Häretikerin sein.

Mittelalter: Nicht mehr bloß eine Zauberin aus dem Volksglauben, sondern eine Ketzerin

Ein Wendepunkt war das 15. Jahrhundert, als Theologen und Juristen wie Johannes Nider (in Formicarius, ca. 1437) und später Heinrich Kramer (Malleus Maleficarum, 1487) begannen, den Begriff der „Hexe“ (lat. malefica) mit der Idee einer neuartigen Form der Häresie zu verknüpfen: der Teufelsbündnerei, also einer direkten Verbindung zwischen Mensch und Satan. Sie entlehnten die „Hexe“ aus der Alltagssprache, überführten den fiktionalen Begriff in die juristisch-theologische Sprache – und radikalisierten ihn. Die Hexe, das war aus ihrer Sicht eine Art „Super-Ketzerei“, die das Fundament des christlichen Glaubens angriff. Um in moderneren Worten zu sprechen: Für sie war die Hexe eine Art Attentäterin, eine Terroristin, die Menschen und Tieren Schaden zufügte.

In gewisser Weise kann man Heinrich Kramers Wirken als einen persönlichen Feldzug gegen Frauen verstehen, auch wenn sein Hass auf Frauen  nach außen hin als rein ideologisch wirkte. Möglicherweise war der Dominikanermönch doch nicht so glücklich über das ihm auferlegten Zölibat – seine Schriften zeugen von einer auffälligen Fixierung auf weibliche Sexualität, Versuchung und Verderbnis. Mit seiner Einstellung war er in jener Zeit kein Einzelgänger, auch Bernhard von Clairvaux, Thomas von Chobham, Jean Bodin und Martin Le Franc hetzten gegen Frauen, aber niemand radikalisierte das Frauenbild auf dieselbe, beispiellose Weise wie Kramer.

Die ersten Hexenprozesse fanden in Frankreich und Deutschland statt

Frankreich war eines der ersten Länder, in denen Hexerei juristisch verfolgt wurde. Einer der frühesten bekannten Fälle ist jener von Angéle de la Barthe(2), die 1275 in Toulouse wegen Hexerei verurteilt und hingerichtet wurde. Allerdings war Frankreich nicht das einzige Land, das früh Gefallen an Hexenprozessen fand. Wie schon öfter in ihrer Geschichte wurde den Deutschen auch bei der Hexenverfolgung ihre sprichwörtliche „deutsche Gründlichkeit“ zum Verhängnis.

Einer der ersten genannten Fälle in Deutschland war jener von Lucardis, einer Frau, die vermutlich zwischen 1231 und 1233 wegen Ketzerei hingerichtet wurde. Über sie ist nahezu nichts bekannt, lediglich wenige Zeilen im Passauer Anonymus, einer polemischen Schrift „gegen Ketzer, Juden und Antichrist“, erwähnen sie. So soll sie von Konrad von Marburg, dem ersten Inquisitor Deutschlands, gefoltert und verurteilt worden sein.

Federführend bei der Legitimierung von Hexenverfolgung war jedoch Italien, denn von Rom aus wurde die Inquisition gesteuert. Papst Innozenz III entwickelte das Inquisitionsverfahren als neue Form der Häretikerverfolgung und beauftragte 1215 den deutschen Priester Konrad von Marburg als ersten kirchlich-juristischen Richter (Inquisitor). Marburg hatte freie Hand zur Verfolgung und Verurteilung von Häretikern.

Während Frankreich und Italien schon im 13. Jahrhundert einige Hexen zum tode verurteilt hatten, zogen im 16. Jahrhundert, fast 300 Jahre später, Länder wie Österreich, die Schweiz, England und Schottland nach. Noch etwas später folgten Länder wie Dänemark, Schweden und Polen. Die Hexenverfolgung erreichte auch die amerikanischen Kolonien, bekanntestes Beispiel sind die Salem-Hexenprozesse von 1692 in Massachusetts.

Renaissance: Der Beginn der Massenpsychose

Erst gegen Ende des Mittelalters, genauer in der Frühen Neuzeit, erreichte die Hexenhysterie ihren Höhepunkt. Der Hexenwahn fällt in eine Zeit tiefgreifender Umbrüche, in der die Autorität der Kirche auf mehreren Ebenen erschüttert wurde. Die Reformation stellte die Einheit der abendländischen Christenheit in Frage und entfachte einen erbitterten Kampf um die Deutungshoheit. Die Aufklärung kündigte sich mit ersten rationalen und naturwissenschaftlichen Denkansätzen an und untergrub das theologische Weltbild. Und der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) ließ nicht nur die politischen, sondern auch die religiösen Fundamente Europas wanken.

Inmitten dieser Krisen versuchte die Kirche, ihre Macht durch einen radikalisierten moralischen Gegenentwurf auf die Bedrohungen von außen zu reagieren. Die Hexenverfolgung wurde zu einem Instrument, um Angst zu kanalisieren und soziale Spannungen in kontrollierbare Bahnen zu lenken. Die „Hexe“ diente als Projektionsfigur – für die aufgeklärten Geister, die das bestehende Weltbild infrage stellten, und für die reformierten Gläubigen, die sich der kirchlichen Autorität entzogen. In ihr verdichteten sich die Ängste der kirchlichen Autoritäten vor Kontrollverlust und gesellschaftlichem Wandel – die Hexe wurde zur Chiffre all dessen, was die alte Ordnung bedrohte.

70.000 bis 100.000 Opfer

Die meisten Hinrichtungen fanden zwischen 1550 und 1650 statt. Die Forschung geht von etwa 60.000–70.000 dokumentierten Hinrichtungen wegen Hexerei in Europa aus. Rechnet man eine realistische Dunkelziffer von 20–40 % hinzu (wegen verlorener oder nie geführter Akten), ergibt sich eine mögliche Gesamtzahl von bis zu 90.000–100.000 Opfern. Die Zahl von 70.000 ist eine konservative Schätzung – 100.000 ist der obere Grenzwert, wenn man die Dunkelziffer großzügig einrechnet. Eine verlässliche Zahl, die man als absolut korrekt bezeichnen kann, gibt es nicht, da die Quellenlage lückenhaft, regional unterschiedlich und teils zerstört ist.

Die meisten Hexen und Zauberer wurden in der Schweiz und in Deutschland verbrannt – die wenigsten in Russland und Estland

Eine Diplomarbeit von Nataša Milosavljević[7] (Uni Graz) zeigt, dass in Mitteleuropa die Zahl der Hexenprozesse in die Hunderte bis über Tausend ging, während die Verfahren in den nord- und osteuropäischen Regionen wie Finnland, Estland (9 Fälle pro Jahrzehnt) und Russland (17 Fälle pro Jahrzehnt) zahlenmäßig deutlich geringer waren. Besonders hohe Fallzahlen zeigt der Kanton Waadt in der Schweiz mit 243 Fällen pro Jahrzehnt, gefolgt von Südwestdeutschland mit 106 Fällen pro Jahrzehnt.

Griechenland beteiligt sich nicht am Hexenwahn

Im mittelalterlichen Griechenland (Byzanz) gab es keine Hexenverfolgung in der Intensität wie im lateinischen Westen. Der wesentlicher Grund dafür war, dass das Byzantinische Reich zur Orthodoxen Kirche und nicht zur Römisch-Katholischen Kirche gehörte und stärker von der antiken Philosophie geprägt war. Die byzantinische Justiz kannte zwar Magie- und Zaubereiverbote, verfolgte diese aber nicht mit systematischer Folter, Massenprozessen oder Hinrichtungen, wie es in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz geschah.

Zwar wurde Magie auch im Byzantinischen Reich als verwerflich, sündhaft und dämonisch angesehen, aber sie war nicht mit dem westlichen Konzept des Teufelspakts verbunden. Die Vorstellung von Hexentänzen, Beischlaf mit dem Teufel, Hexensabbaten oder einer organisierten „Teufelssekte“ war dort fremd. Die inquisitorischen Strukturen, die im Westen unter päpstlicher Leitung aufgebaut wurden, fehlten. Die byzantinische Kirche setzte eher auf Bußpraxis und geistliche Korrektur als auf massive Repression. Als Strafen für Zauberei und Wahrsagerei waren Exkommunikation, öffentliche Buße, Auspeitschung oder Verbannung vorgesehen. Folter, Denunziationsketten, Todesurteile und öffentliche Scheiterhaufen gab es kaum. Auch andere europäische Länder, die der orthodoxen Kirche angehören, beteiligten sich nicht am Hexenwahn. Dazu gehörte etwa Bulgarien, Rumänien und Zypern.

Hexenprozesse in Rumänien nur im von Deutschen und Ungarn besiedelten Transsilvanien

Die Hexenverfolgung im heutigen Rumänien[8] war im Wesentlichen ein Phänomen der ungarischen und sächsischen Bevölkerung Transsilvaniens. Die orthodoxe Kirche beteiligte sich nicht daran. Erste Prozesse gab es im 16. Jahrhundert, größere Wellen jedoch erst ab dem 17. Jahrhundert – vor allem in Städten mit lokaler Gerichtsbarkeit nach westeuropäischem Vorbild. Ein spezielles Gesetz gegen Hexerei existierte nicht, die Siedler orientierten sich an Werken wie dem Malleus Maleficarum. Prozesse wurden oft durch persönliche Feindschaften ausgelöst, da eine Inquisition fehlte. Manche Bürger, wie der Schneider Péter Gruz aus Klausenburg, nutzten Denunziationen gezielt für ihren gesellschaftlichen Aufstieg. Die Methoden ähnelten denen Mitteleuropas, darunter die grausame Wasserprobe, die in Sibiu im „Schneiderteich“ stattfand.

Liechtenstein: Früher Triumph der Vernunft

Um es genau zu nehmen existierte Liechtenstein noch gar nicht, als seine heutigen Bewohner der Hexenverfolgung abschworen und den Aberglauben als solchen erkannten. Die Ereignisse spielten sich in der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg ab – zwei kleine Gebiete im Heiligen Römischen Reich, die erst Jahrzehnte später zum Fürstentum Liechtenstein vereinigt wurden.

Im Jahr 1681 untersagte Kaiser Leopold I. dem Landesherrn Graf Ferdinand Karl von Hohenems jegliche weitere Hexenprozesse. Ausschlaggebend dafür war der mutige Einsatz des Pfarrers Valentin von Kriss, der gemeinsam mit fünf Vaduzer Bürgern in Wien gegen das Vorgehen der Hexenkommission Beschwerde einlegte und so ein entscheidendes Umdenken auslöste.

Ab 1682 kam es in Vaduz und Schellenberg zu keinen weiteren Hexenverfolgungen mehr. Liechtenstein, wie das spätere Fürstentum genannt werden sollte, gehört damit zu den wenigen Ländern, in denen die Vernunft früh über den Aberglauben triumphierte. In Resteuropa, und vor allem in Deutschland, Österreich und Frankreich, gingen die Folterungen und Verbrennungen indes für fast ein Jahrhundert unvermindert weiter.

Maria Theresia schafft die Hexenverfolgung im Heiligen Römischen Reich ab

Im Jahr 1740 erließ Maria Theresia eine allgemeine Verordnung für alle österreichischen Länder, wonach alle verkündeten Urteile ihr persönlich zur Bestätigung vorgelegt werden mussten. 1756 wurden auch Transsilvanien, Ungarn und Kroatien dieser Einschränkung unterworfen. Im Jahr 1768 wurde mit der Einführung der Constitutio Criminalis Theresiana die Hexenverfolgung de facto abgeschafft. Hexerei wurde zwar noch als Straftat erwähnt, waren aber nur rechtmäßig, wenn nachweislich ein Schaden verursacht worden war. Da man ab diesem Zeitpunkt keine Todesurteile wegen reiner „Teufelspakte“ oder „Zauberei“ mehr fällen konnte, bedeutete dies das Ende der klassischen Hexenprozesse im Habsburgerreich.

Schottland sprach das letzte Hexenurteil der westlichen Welt

Die letzte Person, die in Österreich wegen Hexerei hingerichtet wurde, war Maria Pauer(5) im Jahr 1750. In Deutschland endete die Ära der Hexenprozesse mit der Hinrichtung von Anna Maria Schwegelin(7) im Jahr 1781. In Frankreich war es kein weibliches Opfer, sondern der Priester Louis Debaraz, der 1745 als mutmaßlicher Hexer verbrannt wurde. Die letzte bekannte Hinrichtung wegen Hexerei in der Schweiz traf Anna Göldi(6) im Jahr 1782 – ein Justizfall, der bereits zu ihrer Zeit sehr umstritten war. Der letzte Prozess mit Bezug zu Hexerei in Europas fand in Polen statt. Die Angeklagte, Barbara Zdunk, wurde 1811 jedoch nicht wegen Hexerei, sondern Brandstiftung hingerichtet.

Als letzte Frau, die in der westlichen Welt offiziell wegen Hexerei verurteilt wurde, gilt Helen Duncan(4). Sie wurde 1944 in Schottland zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – nicht wegen klassischer Hexerei, sondern weil sie als Medium spiritistische Séancen gegen Bezahlung abhielt und dabei angeblich über geheime militärische Vorgänge sprach. Ihr Fall wurde noch unter dem Witchcraft Act von 1735 verhandelt.

Winston Churchill schafft 1951 den „veralteten Blödsinn“ ab

Im Jahr 1951 setzte sich der Premierminister von Großbritannien, Winston Churchill, für die Abschaffung des Witchcraft Acts ein. Dieses Gesetz stellte nicht die Ausübung von Magie unter Strafe, sondern das Vortäuschen solcher Fähigkeiten – es richtete sich also primär gegen Spiritisten und Medien, die angeblich Kontakt mit Verstorbenen aufnehmen konnten. Churchill zeigte sich über das Verfahren gegen Helen Duncan empört, bezeichnete das zugrunde liegende Gesetz als „veralteten Blödsinn“ („obsolete tomfoolery“) und prangerte öffentlich an, dass man inmitten eines Weltkriegs kostbare Gerichtszeit mit solchem Unsinn verschwendet hatte.

Bald danach wurde das Gesetz überarbeitet. 1951 wurde der Witchcraft Act abgeschafft und durch den Fraudulent Mediums Act ersetzt, der den Fokus auf Täuschung und Betrug statt auf übernatürliche Behauptungen legte. Damit beendete Großbritannien offiziell die gesetzliche Verfolgung sogenannter Hexerei – ein später Schlussstrich unter Jahrhunderten von Aberglauben und Justizirrtümern.

Helen Duncan, die im Jahr 1944 letzte als Hexe verurteilte Frau, saß ihre Gefängnisstrafe trotzdem ab und wurde bis zum heutigen Tag nicht rehabilitiert.

Quellen und weiterführende Literatur:
(1) Theoris von Lemnos – weiberkraft.com
(2) Angéle de la Barthe – weiberkraft.com
(3) Katherin von Prag – weiberkraft.com
(4) Helen Duncan wollte Geister beschwören – und landete als „Europas letzte Hexe“ vor Gericht – geo.de
(5) Maria Pauer – weiberkraft.com
(6) Anna Göldi – weiberkraft.com
[7] Hexen und Hexerei als Gegenstand der kriminalwissenschaftlichen Forschung um 1900, Nataša Milosavljević, S 8