Die Frau, die aufgrund ihrer Epilepsie-Erkrankung hingerichtet wurde
Die Hexe von Neuss
Die 64-jährige Hebamme, Kräuterfrau und Frau eines Müllers, Hester Jonas aus Neuss, wurde der Hexerei bezichtigt, verhaftet, gefoltert und zum Tode verurteilt.

⛤ 24. Dezember 1635, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Erzbischof Ferdinand von Bayern
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Höchste regionale weltliche Autorität: Kurfürst Ferdinand von Bayern
Hester wurde der Hexerei beschuldigt, weil man ihre Erkrankung – Epilepsie – in jener Zeit als dämonisch deutete. Die unkontrollierbaren Zuckungen, die mit der Krankheit einhergingen, galten als Zeichen einer Besessenheit oder eines teuflischen Einflusses. Ihr Mann hatte beim ersten Anfall in seiner Verzweiflung Nachbarn zu Hilfe gerufen – ein Akt, der sich als verhängnisvoll erwies. Die Zeugen des Anfalls deuteten das Gesehene als „Hexenwerk“ und erstatteten Anzeige.
Zudem war Hester als Kräuterfrau bekannt und arbeitete unter anderem mit der Alraune – einer Pflanze, der seit dem Mittelalter magische Kräfte zugeschrieben wurden. All das musste in der damaligen Vorstellungswelt wie ein unwiderlegbarer Beweis für ihre Schuld erschienen sein.
Da jeder, der Gerüchte verschwieg, rasch selbst unter Verdacht geraten konnte, meldeten sich ab dem Moment des Hexenverdachts zahlreiche Gemeindemitglieder zu Wort – und brachten all die bekannten Märchen vor, die wir aus ähnlichen Fällen kennen: die üblichen Erzählungen von Schadenszauber und Wetterflüchen.
Zunächst gelang es der Frau, aus dem städtischen Gefängnis zu fliehen, doch sie wurde erneut gefasst und anschließend im sogenannten Mühlenturm eingekerkert. Unter der Folter gestand Hester sämtliche ihr vorgeworfenen Vergehen.
Hester wurde am 24. Dezember 1635, zu Weihnachten, öffentlich enthauptet. Ihre sterblichen Überreste wurden anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt, und die Asche in alle vier Himmelsrichtungen verstreut – ein symbolischer Akt, der spöttisch darauf anspielte, dass sie selbst angeblich die Elemente Feuer, Erde, Wasser und Luft beherrscht habe.
Ihr Ehemann wurde verpflichtet, die Kosten des Prozesses zu tragen: 65 Taler – eine Summe, die damals etwa dem Jahreseinkommen eines Handwerkers entsprach, also dem heutigen Gegenwert von ca. 10.000 bis 20.000 Euro.
Das Schicksal der als „Hexe von Neuss“ bekannt gewordenen Frau fand in zahlreichen Musikstücken und Gedichten künstlerischen Ausdruck. Bis heute wurde sie trotz eines seit 2012 bestehenden Bürgerantrags nicht sozialethisch rehabilitiert.
“Es gibt unzählige Zeugnisse, in denen die Geständnisse von Hexen dokumentiert wurden: Sie hätten innerhalb von drei Monaten ihre Seelen verkauft, ihre Opfer dargebracht, Zauberformeln gesprochen, sich in Tiere verwandelt, sich mit Dämonen verbunden, durch die Luft gereist, und vieles mehr. Diese Aussagen stimmen in vielen Punkten überein, was belegt, dass sie nicht bloß erfunden sein können. Deshalb gibt es keinen Grund, an der Wahrheit ihrer Bekenntnisse zu zweifeln – auch wenn viele diese verdrängen möchten.„
Jean Bodin, De la démonomanie des sorciers (Vom Wahnsinn der Hexen), 1580
Literatur zu Hester Neuss:
Hester Jonas – inklusion-als-menschenrecht.de, Deutsches Institut für Menschenrechte