Unter Folter erzwungen: Sie nannte ihren Sohn der Inquisition
Opfer der Hexenprozesse in Bamberg
Die sechsfache Mutter und Ehefrau von Dr. Georg Haan, hoch angesehener Jurist und Kanzler des Bamberger Fürstbischofs Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, wurde der Hexerei bezichtigt, gefangen genommen, gefoltert und in Bamberg hingerichtet.

⛤ 24. Januar 1628, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand II
Höchste regionale weltliche Autorität: Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Landesherr über das Hochstift Bamberg
Der Dreißigjährige Krieg war ein verheerender Konflikt in Europa, der von 1618 bis 1648 dauerte. Er begann als religiöser Krieg zwischen Katholiken und Protestanten im Heiligen Römischen Reich, zu dem auch Bamberg gehörte. Bamberg war zur Lebenszeit von Katharina Haan der Sitz des Fürstbistums Bamberg, eines geistlichen Territoriums innerhalb des Reiches. Es handelte sich um ein Gebiet, das von einem kirchlichen Würdenträger – in diesem Fall von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim – nicht nur seelsorgerlich, sondern auch weltlich-politisch regiert wurde. Als solcher hatte er volle Landeshoheit über das Hochstift Bamberg, verfügte über Verwaltung, Justiz, Militär und Steuern – wie ein weltlicher Fürst.
Fürstbischof Johann Georg Fuchs von Dornheim war ein fanatischer Verfechter der Gegenreformation. Er vertrat eine strenge katholische Linie und sah sich als Werkzeug der katholischen Erneuerung im Geiste des Trienter Konzils, der dafür bekannt war, die katholische Orthodoxie gewaltsamen durchzusetzen. Sein Vorgehen war nicht nur religiös motiviert, sondern diente auch dem Ausbau bischöflicher Machtstrukturen gegenüber städtischer Selbstverwaltung. Dies erreichte er unter anderem durch Ausschaltung oppositioneller Ratsmitglieder, Konfiszierung von Vermögen, gezielte Einschüchterung der bürgerlichen Oberschicht und die Schwächung führender Familien, indem er deren Frauen und Kinder als Hexen anklagen und hinrichten ließ.
Einer dieser Ratsmitglieder war der Jurist Dr. Georg Haan. Er war nicht nur Stadtrat, sondern Kanzler im Dienste des Fürstbischofs. Diese Position bedeutete jedoch keineswegs, dass er mit der Politik von Fürstbischof Fuchs von Dornheim in allem übereinstimmte. Gerade in Bezug auf die Hexenverfolgungen wurde Haan mit der Zeit zunehmend kritisch gegenüber dem Vorgehen der geistlichen Obrigkeit. Die eklatanten Rechtsverstöße, die exzessive Einsatz von Folter und die konfiskatorischen Interessen, die der Fürstbischof spätestens seit der Fertigstellung seines Malefizhauses öffentlich verfolgte, wollte Haan nicht widerspruchslos hinnehmen. Er setzte sich für eine rechtlich geordnete Verfahrensweise gemäß den Vorgaben der Constitutio Criminalis Carolina(1) ein – eine Haltung, die ihn aus Sicht Dornheims und seiner Berater als gefährlich erscheinen ließ.
Wie schon mehrfach zuvor – und wie es auch noch viele Male geschehen sollte – richtete der Fürstbischof seine Repression erneut gegen die Frau eines missliebigen Ratsmitglieds: dieses Mal traf es die Frau Georg Haans. Sie wurde denunziert; vermutlich fiel ihr Name unter der Folter einer bereits angeklagten Frau, die der Hexerei bezichtigt war. Auf diese Weise geriet auch Katharina Haan in den Verdacht der Hexerei.
Bei der Denunziation spielte vermutlich der Hexenkommissar Dr. Georg Harsee eine entscheidende Rolle. Auch er war Jurist, stand in bestem Einvernehmen mit dem Fürstbischof und hegte offenkundig Ambitionen, Georg Haan in dessen Amt zu beerben. Harsee ließ Katharina grausam foltern und erpresste unter der Qual nicht nur ein erzwungenes Geständnis, sondern auch die Nennung ihres ältesten Sohnes, Adam Haan, der damit selbst in das Visier der Inquisition geriet. Katharina wurde schließlich zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Doch das Urteil wurde auf dem letzten Moment abgemildert: Durch einen Gnadenzettel des Fürstbischofs Fuchs von Dornheim wurde ihr die Verbrennung erspart. Am 24. Januar 1628 wurde Katharina Haan stattdessen durch das Schwert hingerichtet.
Ein halbes Jahr nach der Ermordung Katharinas wurde auch ihr Ehemann Georg hingerichtet. Ebenso die beiden Töchter der Familie Haan, die 29-jährige Katharina und ihre jüngere Schwester Ursula Maria.
„Wer Gott abspricht, dass er allmächtig ist, oder ihn durch Worte entehrt – etwa, indem er ihn lästert oder seine heilige Mutter, die Jungfrau Maria, beschimpft –, der soll von Amts wegen durch die zuständigen Beamten oder Richter festgenommen, inhaftiert und je nach Schwere der Person und der Lästerung mit Strafe an Leib, Leben oder Besitz belegt werden.“
Constitutio Criminalis Carolina, das erste Strafgesetzbuch Deutschlands 1532
Quellen:
(1) Der Malleus Maleficarum, Mitteleuropas erste Strafprozessordnung, mit einem Absatz über die Carolina, weiberkraft.com
Literatur zu Katharina Haan:
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Bild: KI