Die Apothekerin, die Hexenkräuter verkaufte
Opfer der Hexenprozesse in Basel
Die Basler Apothekerin Katherin von Prag wurde der Hexerei bezichtigt. Ihr wurde vorgeworfen, zahlreichen Personen verpulverte Alraunen zu Essen gegeben zu haben. Sie wurde aus der Stadt Basel verbannt.

Hoheitsgewalt: Stadtregierung von Basel
Herrschaftsform: Freie Stadt
Landesherrschaft: keine externe Landesherrschaft
Reichszugehörigkeit: Formal Teil des Heiligen Römischen Reichs, Reichsgewalt war faktisch nicht mehr wirksam
Reichskreiszugehörigkeit: Keine faktische Zugehörigkeit
Höchste kirchliche Autorität: Papst Martin V.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Fürstbischof von Basel
Höchste weltliche Autorität: Formell Sigismund von Luxemburg, König des Römischen Reiches
Höchste regionale weltliche Autorität: Stadtrat und Zünfte
Weitere Beteiligte: –
Hintergründe zur Verurteilung
Der Grund ihrer Verbannung lag darin, dass eine Gruppe von Heilpflanzen direkt mit Zauberei assoziiert wurden und als sogenannte „Hexenkräuter“ galten. Dazu gehörten etwa Tollkirschen, Bilsenkraut und Alraune; allesamt Pflanzen, die aufgrund ihres Gehalts an Scopolamin und Hyoscyamin eine narkotisierende und/oder halluzinogene Wirkung haben. Aber auch der Fliegenpilz, der Stechapfel und der Gefleckte Aronstab[2] (Arum maculatum) zählten zu den Hexenpflanzen.
In erster Linie wurde ihr vorgeworfen, verpulverte Alraunen verkauft zu haben. Der eigentliche Hintergrund dürfte jedoch darin gelegen haben, dass Katherin jüdischer Herkunft war[1].
Dass Katherin von Prag „nur“ verbannt und nicht hingerichtet wurde, ist ungewöhnlich, wenn man bedenkt, wie hart die Hexereiverfahren im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit oft geführt wurden. Es ist denkbar, dass die Vorwürfe gegen sie als Vorwand dienten, um sie wegen ihrer jüdischen Herkunft und ihrer ungewöhnlichen Rolle als Frau in einem männlich dominierten Beruf zu verdrängen. Eine Hinrichtung hätte jedoch in dieser frühen Phase der Hexenverfolgung politische oder gesellschaftliche Spannungen nach sich ziehen können.
Auch ihr Name könnte eine Rolle gespielt haben. Hieronymus von Prag wurde 1416 in Konstanz als Ketzer verbrannt, also nur ein Jahr bevor Katherin von Prag aus Basel verbannt wurde. Der Name „von Prag“ war in dieser Zeit stark mit dem Umfeld der böhmischen Reformbewegung (Hussiten, Anhänger von Jan Hus) assoziiert und stand für religiöse Abweichung, Häresie und Bedrohung der kirchlichen Ordnung. Wenn Katherin tatsächlich jüdischer Herkunft war und zudem in einem ungewöhnlichen Berufsfeld als Frau hervortrat, könnte schon allein der Namenszusatz „von Prag“ gereicht haben, um Misstrauen zu erregen. Dass die Verbannung 1417 erfolgte – also unmittelbar nach der Hinrichtung Hieronymus’ von Prag – verstärkt diesen Verdacht.
Es ist denkbar, dass mehrere Faktoren zusammentrafen: ihre Tätigkeit als Apothekerin mit Pflanzen, ihre mutmaßliche jüdische Herkunft, ihre ungewöhnliche Stellung als Frau – und schließlich ein Name, der Erinnerungen an einen prominenten Ketzer wachrief. In dieser Gemengelage konnte ein Exempel statuiert werden, ohne sie hinzurichten: Die Verbannung war ausreichend, um sie aus der Gemeinschaft zu entfernen und jeden Verdacht auf „Ketzerei“ oder „Zauberei“ zu bannen.
Warum sich Katherin überhaupt der Gefahr aussetzte, in einer doppelten Außenseiterrolle zu leben – als Frau in einem streng männlich dominierten Beruf und als Jüdin in einer Stadt, die religiös stark auf Abgrenzung bedacht war, könnte damit beantwortet werden, dass es weniger eine freie Entscheidung als vielmehr eine Notwendigkeit war. Apothekerisches Wissen wurde oft in Familien weitergegeben. Es ist denkbar, dass Katherin in einer Apothekerfamilie aufwuchs, Wissen von einem Vater, Bruder oder Ehemann übernahm und dann gezwungen war, selbstständig weiterzuarbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gerade die Arbeit mit Heilpflanzen, die zugleich als „Hexenkräuter“ galten, lässt vermuten, dass Katherin über ein tiefes Wissen verfügte, das für Kranke und Ratsuchende wertvoll war.
„Hexenkräuter“ galten im Spätmittelalter eigentlich noch als Heilpflanzen
Viele der Pflanzen, die später als Hexenkräuter eingestuft wurden, waren heimisch und in der Umgebung leicht auffindbar. Tollkirsche, Bilsenkraut oder Alraune wuchsen an Waldrändern, auf Brachflächen und an Wegen – durchaus in Reichweite für jeden, der sich mit Pflanzen auskannte. Auch der Fliegenpilz war im Umland in den Wäldern des Jura oder Schwarzwaldes verbreitet. Wer mit Kräutern vertraut war, konnte diese also problemlos selbst sammeln. Apotheker aus dem Jahr 1417 sammelten ihre Heilpflanzen oft noch selbst. Gebräuchliche Heilkräuter wie Salbei, Thymian, Baldrian oder Schafgarbe, aber eben auch die sogenannten Hexenkräuter, wurden von den Gesellen gesammelt. In dieser Zeit war es durchaus üblich, diese Pflanzen in der Apotheke zu kaufen, da sie in kleinen Mengen medizinisch genutzt wurden – etwa als Schmerz- oder Narkosemittel.
1417 befand sich Basel noch in einer relativ frühen Phase der europäischen Hexenverfolgung. Viele Pflanzen, die später als klassische „Hexenkräuter“ stigmatisiert wurden, waren im Spätmittelalter zunächst Heilpflanzen. Deshalb durfte sich die Kräuterfrau Hildegard von Bingen im 12. Jahrhundert auch noch damit beschäftigen – und wurde dafür sogar heiliggesprochen. Die „Hexenkräuter“ wurden sowohl in der Klostermedizin als auch in Apotheken verwendet, etwa zur Schmerzstillung, bei Krämpfen oder als Narkotikum. Ihr Gebrauch war also nicht per se illegal, sondern hing vom Kontext ab.
Dass diese Pflanzen zunehmend mit Zauberei und Hexerei assoziiert wurden, entwickelte sich erst schrittweise, parallel zur Entstehung des Hexereidiskurses, der seinen Anfang am Konzil von Basel nahem. Das Konzil von Basel (1431 – 1449) stellte die Weichen für die Verfolgung – dort der theologische Übergang von „Aberglaube“ zu „Ketzerei/Verbrechen“ vorbereitet wurde. Nicht einmal das erste Werk, in denen Hexerei systematisch als kollektives, kriminelles Phänomen beschrieben wurde, der Formicarius von Johannes Nider, war noch publiziert (1436 -1438). Der Hexenwahn setzte schließlich nach der Veröffentlichung des Malleus Maleficarum (1486) ein. Katherin von Prag wusste vermutlich, dass manche Pflanzen als gefährlich oder „zweifelhaft“ galten, weil sie starke Wirkungen hatten – als verbotene Pflanzen mit dem offiziellen Etikett „illegale Hexenpflanze“ kannte sie es jedoch vermutlich noch nicht. Auch, wenn viele ihrer Mitmenschen die Beschäftigung mit diesen stark wirkenden Drogen als verdächtig ansahen.
Dass Frauen besonders wirkkräftige Heilpflanzen nicht nutzen durften, hieß übrigens nicht gleichzeitig, dass Männer dies auch nicht durften. Ärzte hatten weiterhin das Recht, auch „gefährliche“ Pflanzen wie Alraune, Tollkirsche, Bilsenkraut oder Stechapfel einzusetzen. Diese Substanzen wurden in medizinischen Standardwerken geführt, z. B. im „Antidotarium Nicolai“ oder in den Kräuterbüchern nach Dioskurides. Das Medizinstudium war Männern vorbehalten.
Das Leben von Katherin von Prag
Katherin war tatsächlich selbst als Apothekerin tätig[1], was für die damalige Zeit etwas äußerst Ungewöhnliches war. Im späten Mittelalter war das Apothekerwesen streng männlich dominiert: Medizin und Arzneiherstellung wurden vornehmlich von Männern ausgeübt und oft den Zünften vorbehalten. Frauen durften, wenn überhaupt, nur informell und meist im Hintergrund mithelfen, etwa als Familienangehörige eines Apothekers. Katherin stellte damit eine bemerkenswerte Ausnahme dar, die deutlich macht, wie außergewöhnlich ihre Stellung gewesen sein muss.
Katherin ist kein typisch jüdischer Name, sondern ein christlicher Vorname, der im Mittelalter in Europa sehr verbreitet war. Allerdings kam es auch schon im Mittelalter vor, dass Jüdinnen in christlich dominierten Städten Doppelnamen oder angepasste Rufnamen führten. Es ist denkbar, dass eine Jüdin in Basel in weltlichen Quellen mit dem Namen „Katherin“ bezeichnet wurde – obwohl es nicht ihr eigentlicher Name gewesen war. In einem solchen Fall handelte es sich um einen Versuch der Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft.
Historischer Kontext
Katherin sah ein katholisch geprägtes Basel in einer äußerst unruhigen Zeit. Die Kirche war noch von den Folgen des Abendländischen Schismas (Kirchenspaltung) geprägt, das erst 1417 mit der Wahl von Papst Martin V. in Konstanz offiziell beendet wurde. Dieses Konzil von Konstanz (1414–1418) war das zentrale Ereignis in Europa, und Basel stand politisch wie geografisch sehr nah am Geschehen. Dort wurde nicht nur viel Energie in die Wiederherstellung der Einheit der Kirche gesteckt, sondern auch prominente Ketzerprozesse gefeiert – etwa gegen die beiden Hussiten Jan Hus (1415) und Hieronymus von Prag (1416). Beide wurden verbrannt, was tiefe Spuren in der Wahrnehmung aller „Böhmen“ und „Prager“ hinterließ. Für Katherin, die als Jüdin ohnehin in einer besonders verletzlichen Position lebte, muss diese Atmosphäre voller religiöser Verfolgung von großem Unbehagen begleitet gewesen sein.
In Böhmen (heutiges Tschechien) breitete sich zu dieser Zeit die Hussitenbewegung aus, die sich kritisch gegenüber die römischen Kirche stellte und für katholische Kirchen in Mitteleuropa eine Bedrohung darstellte. Die Hussitenbewegung gilt als eine frühe Vorstufe der Reformation und als Wegbereiter des späteren Protestantismus. Wer aus Prag kam oder mit Prag in Verbindung gebracht wurde, konnte leicht in den Verdacht geraten, ein Sympathisant der Hussiten oder gar ein Ketzer zu sein. Gerade 1417 war das Misstrauen gegenüber allem „Böhmischen“ besonders groß.
Dazu kommt die angespannte Lage der jüdischen Gemeinden: Nach den großen Judenpogromen während der Pestzeit (1348/49) waren viele jüdische Familien aus Städten vertrieben worden. Basel hatte Juden offiziell lange Zeit nicht zugelassen, und auch im 15. Jahrhundert war ihre Situation prekär. Eine Frau mit jüdischem Hintergrund, die gleichzeitig in einem Männerberuf tätig war, hätte ohnehin im Fokus der Kritik gestanden.
In Summe war Basel 1417 ein Ort, an dem religiöse Intoleranz, politische Kontrolle und gesellschaftliche Vorurteile zusammentrafen – und Katherin von Prag geriet mitten in dieses Spannungsfeld.
Keine fassbaren Daten
Auffällig ist, dass über Katherin von Prag nur äußerst wenige historische Informationen erhalten geblieben sind. Abgesehen von den bereits genannten Daten ist nichts Weiteres über sie überliefert. Die Nachforschungen zu den Apotheken, die im Jahr 1417 in Basel existierten, führen lediglich zu einer Apotheke im Winartinhus, die bereits 1250 von einem Magister Johannes gegründet worden war. Es wäre denkbar, dass Katherin diese Apotheke geführt hat. Doch gerade in den Jahren, die mit ihrem Leben zusammenfallen, verliert sich die Spur dieser Apotheke vollständig, und es existieren keinerlei verwertbare Hinweise. Auch über die Safranzunft, der die Apotheker Basels in jener Zeit angehörten, lässt sich keinerlei Verbindung zu Katherin von Prag herstellen. Es wirkt fast so, als seien die Spuren ihrer Existenz bewusst unterdrückt worden.
„Was sind seine listigen Griffe, wodurch er sie zu Falle bringet? Mit Einhauchung und Einblasung der bösen Gedanken, sonderlich an denen, die einen schwachen Glauben haben, ihr Herz mit Gottes Wort nicht zum Besten gerüstet und verwahret ist, oder die in ihrem Herzen mit Sorgen und Bekümmernis beladen oder schwach im Haupte sind, wie sonderlich die armen Weiber zur Zeit ihrer sechs Wochen oder Kindbette mit Blödigkeit des Haupts pflegen, beladen zu sein, oder dass sie von Natur zu der einen oder der anderen Sünde mehr geneigt sind.“
David Meder, Acht Hexenpredigten: Von des Teufels Mordkindern, Hexen, Unholden, Zauberischen, Drachenmenschen und Milchdieben, 1605
Literatur zu Katherin von Prag:
Hexen oder Heilerinnen?
Baseler Zaubereiprozesse
Quellen:
[1] „Les pharmaciens et les pharmacies de Bâle“ (Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, 1932, „Die Apotheker und Apotheken von Basel: J. A. Hæfliger), www.persee.fr
[2] Gefleckter Aronstab, digitalefolien.de
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Bild: KI