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Margarethe Dreiß

In der zweiten Welle freigesprochen, in der dritten hingerichtet

Opfer der Hexenprozesse von Rhens


Die Frau eines Gemeindeverwalters und dreifache Mutter Margarethe Dreiß verweigerte in der zweiten Prozesswelle auch unter der Folter ein Schuldbekenntnis und wurde zunächst freigelassen. In der dritten Prozesswelle wurde sie wieder verdächtigt und hingerichtet.

Margarethe Dreiß

⛤ 17. September 1645, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Innozenz X.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Philipp Christoph von Sötern, Erzbischof von Trier
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand III., römisch-deutscher Kaiser
Höchste regionale weltliche Autorität: Philipp Christoph von Sötern, Kurfürst von Trier
Weitere Beteiligte:
Hexenkommissar Dr. Johannes Möden

Auch als Frau aus gutbürgerlichem Hause wurde man nicht vor der Inquisition verschont. Margarethes Ehemann war Unterschultheiß – also Gemeindeverwalter – und genoss damit ein gewisses Ansehen innerhalb der Gemeinde. Dennoch wurde sie gleich zweimal der Hexerei beschuldigt, während ihr Mann unbehelligt blieb. Warum Margarethe Dreiß als Hexe beschuldigt wurde, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit sagen. Vermutlich spielten – wie so oft in Hexenprozessen – familiäre Spannungen, Streit um Besitzverhältnisse, Erbschaftsfragen, persönliche Anfeindungen oder Ehekonflikte eine Rolle.

Im kleinen Ort Rhens, der damals um die 500 Einwohner zählte, kam es gleich zu drei Prozesswellen. Denn unter der Folter nannten die Beschuldigten immer neue Dorfbewohnerinnen, die sie der Hexerei bezichtigten. Da Margarethe keine weiteren Namen nannte, trug sie maßgeblich zum Ende der zweiten Prozesswelle der Hexenprozesse von Rhens bei. In der dritten Prozesswelle 1645 wurde sie jedoch erneut verhaftet. Wahrscheinlich fehlte ihr angesichts ihres fortgeschrittenen Alters die Kraft, den Qualen der Folter erneut standzuhalten und ihre Unschuld zu verteidigen. Margarethe wurde am 17. September 1645 hingerichtet.

Sehet da Deutschland, so vieler Hexen Mutter“.
Cautio Criminalis, Friedrich Spee von Langenfeld


Literatur zu Margarethe Dreiß:
Namen der Opfer der Rhenser Hexenprozesse – anton-praetorius.de