Bezahlte ihr Verlangen nach dem Augenblick mit dem Leben
Opfer der Hexenprozesse in Basel
Die junge Margreth Thüttinger aus Brittnau wurde im Jahr 1549 der Hexerei bezichtigt, in Luzern gefoltert und für schuldig befunden. Margreth wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Hoheitsgewalt: Kloster St. Urban, übte Grundherrschaft und Gerichtsbarkeit aus, Abt Sebastian Seemann
Herrschaftsform: Feudalherrschaft (Grundherrschaft) im Rahmen der bischöflichen Landesherrschaft
Landesherrschaft: Herrschaft der Eidgenossen, Untertanengebiet „Gemeine Herrschaften“, Grafschaft Baden
Reichszugehörigkeit: Formal Teil des Heiligen Römischen Reichs, Reichsgewalt war faktisch nicht mehr wirksam
Reichskreiszugehörigkeit: Keine faktische Zugehörigkeit, die Eidgenossenschaft war im 16. Jahrhundert zunehmend reichsunabhängig
Höchste kirchliche Autorität: Papst Paul III. (obwohl die Reformation ab 1520er Jahren zu einer Spaltung geführt hatte)
Höchste regionale kirchliche Autorität: Brittnau blieb katholisch geprägt durch das Kloster St. Urban, Abt Sebastian Seemann
Höchste weltliche Autorität: Formell Kaiser Karl V., faktisch die Eidgenossen (Tagsatzung) als Landesherren im Aargau
Höchste regionale weltliche Autorität: Landvogt der Grafschaft Baden, Aegidius (Gilg) Tschudi von Glarus (Verwaltung)
Konfessionszugehörigkeit: römisch-katholisch
Weitere Beteiligte: Rechtsprechung lag in den Händen von patrizischen Kleinratsfamilien
Hintergründe zur Verurteilung
Margreth Thüttinger gehörte zu den jungen Leuten, die sich auf der sogenannten Bratteler Matt zum Feiern trafen. Bei ihrem Verhör in Luzern gestand sie unter Folter, zu Allerseelen (Samhain!) gemeinsam mit vielen anderen eine „Salbe aus Aaronstab[4]“ konsumiert zu haben, was darauf hinweist, dass sie womöglich aufgrund jugendlicher Neugier und Unwissenheit mit halluzinogenen Drogen experimentiert hat[2]. Margreth wurde der Hexerei beschuldigt – man warf ihr vor, auf Stühlen geritten, an Hexensabbaten teilgenommen, eine Hexensalbe gebraucht und „Luzifers Hagel“ heraufbeschworen zu haben. Zusätzlich soll sie zahlreiche Kleidungsstücke von Wäscheleinen entwendet und weiterverkauft haben. Einmal habe sie auch Wein gestohlen – vielleicht, um ihn mit auf die Bratteler Matt zu nehmen?
Historischer Kontext
Margreth wuchs in einem frühneuzeitlichen Umfeld auf, in der Tanzen, Singen und Trinken zu den beliebten Formen gemeinschaftlicher Unterhaltung gehörten. Wer sein Geld nicht im Wirtshaus lassen wollte, besuchte dafür eine in der Nähe gelegene Wiese oder ein Feld im Freien, um sich dort mit Gleichaltrigen zu treffen. Für Brittnau dürfte dies die Bratteler Matt gewesen sein. Auf der Wiese sollen einst Bäume gestanden haben, deren Stamm am Boden von einem kreisförmigen Ring umgeben war. Der Platz selbst hat eine lange Geschichte und wurde bereits in vorchristlicher Zeit als Versammlungs- und Kultstätte genutzt.[3] Als jedoch die Autoritäten infolge der Reformation damit begannen, die nach der Erstarkung der katholischen Kirche wieder aufgeflammten Bräuche und Feste von vermeintlich ‚heidnischen‘ oder ‚abergläubischen‘ Elementen zu säubern, wurde dieser Ort offiziell zum ‚Treffpunkt für Hexen“[1] erklärt. Die Vorstellung, die Bratteler Matt sei ein Hexenplatz, entsprang nicht in erster Linie der Bevölkerung selbst, sondern wurde von den Obrigkeiten gezielt gestreut. Unter den Leuten aus Brittnau, dem Aargau und aus Zofingen war die Wiese vor allem als ein Ort bekannt, an dem man sich schon „vor vielen hundert Jahren versammelte, um in blauen und roten Kleidern um einen Baum zu tanzen – begleitet von Pfeifen- und Trommelklang“. Möglicherweise handelte es sich dabei um ein keltisches Fest, das im katholischen Weltbild als ‚heidnisch‘ galt. Das könnte erklären, weshalb die Kirche die Bratteler Matt besonders ins Visier genommen hatte. Seit ihrer frühen Etablierung brandmarkte die Kirche alles Nichtchristliche als ‚heidnisch‘ und setzte alle verfügbaren Mittel in Bewegung, um die damit verbundenen Bräuche, Traditionen, das Wissen und die Weltbilder aus dem Gedächtnis der Menschen zu tilgen. Und das ging am besten mit Angst. Nichts erschien einfacher, als der Bevölkerung einzureden, auf der Tanzwiese träfen sich Hexen zu nächtlichen Sabbaten, um Kinder und Vieh zu schädigen und die Ernte zu vernichten. Mit dieser Geschichte drohten sie der Bevölkerung indirekt: Wenn du dich dort aufhältst, wirst du als Hexe gebranntmarkt!
Die Figur der Hexe ist im Kern eine Erfindung der katholischen Kirche. Zwar gab es auch in vorchristlichen Traditionen weibliche Gestalten, die Unheil bringen konnten, doch waren diese zumeist ambivalent – sie vereinten sowohl hilfreiche als auch bedrohliche Züge. Die strikte Aufspaltung in ‚gut‘ und ‚böse‘ setzte erst mit der christlichen, insbesondere der katholischen Deutung ein. Im Zuge dieser Entwicklung wurden Frauen, die in heidnischen Bräuchen tanzten oder vorchristliche Rituale pflegten, von der Kirche als Hexen stigmatisiert. Während Pfarrer, Richter und andere Obrigkeiten also die Vorstellung vom Hexensabbat auf der Bratteler Matt unter der Bevölkerung verbreiteten, könnte es sich dabei in Wirklichkeit lediglich um einen beliebten Treffpunkt der Renaissance-Jugend gehandelt haben.
Doch weshalb ging Margreth Thüttinger überhaupt auf die Bratteler Matt? Anders als Zürich oder Bern blieb Brittnau auch nach den reformatorischen Umwälzungen katholisch. Ausschlaggebend dafür war die enge Bindung an das Kloster St. Urban sowie an die katholisch geprägte Verwaltung in Luzern. Während in den reformierten Orten neue Glaubensordnungen eingeführt wurden und Feste wie Allerseelen verschwanden, hielten die Menschen in Brittnau an den überlieferten Bräuchen fest – und dazu gehörte eben auch ein Fest zu Allerseelen, das vermutlich bei der Linde beim Brunnen[3] gefeiert wurde.
Es scheint fast so, als wollte man an Margreth ein Exempel statuieren. Zwar gab es schon ab den 1540er Jahren einzelne Verbote und Strafmandate wegen „nächtlichen Tanzens“ in Wirtshäusern und auf Feldern, die oft mit Hexereivorstellungen und „Aberglauben“ verknüpft wurden, nach Margreths Hinrichtung erließ die Luzerner Führung 1550 jedoch neue Gesetze in einem Geschworenen Brief[6], in welchem sie ein diszipliniertes und ‚gottgefälliges‘ Gemeinwesen durchsetzen wollte. Für Brittnau bedeutete das eine deutlich strengere kirchliche wie auch weltliche Aufsicht. So markierte das Jahr nach Margreths Tod einen Wendepunkt: Ab sofort wurde härter gegen ‚nächtliche Umgänge, Tanz und Gelage‘ an Sonn- und Feiertagen vorgegangen. Ziel der Obrigkeit war es, die überlieferten Bräuche zu ‚reinigen‘: Das Allerseelenfest sollte sich allein auf Gebet, Messfeier und Almosen beschränken, während volkstümliche Traditionen unterdrückt wurden. Doch ihre Bemühungen verliefen ins Leere: Noch im Jahr 1665, also rund 120 Jahre nach der tödlich endenden Feier der Margarethe Thüttinger, zog es die junge Ottilia Lindauer[5] auf die Bratteler Matt. Dort suchte sie – wie schon Generationen vor ihr – im Kreis Gleichgesinnter das Tanzen, Singen und die Freude am geselligen Beisammensein.“ Leider musste auch sie Ihr Verlangen nach dem Augenblick mit dem Leben bezahlen.
“Im Namen unseres Herrn Jesu Christi, Amen! Wissen sollen alle, daß im Jahre der Geburt ebendieses unseres Herrn 1486, der höchste Pontifex, die Befugnis übertragen habe, über alle beliebigen Ketzereien zu inquirieren, vornehmlich aber über die in jetzigen Zeiten gedeihende Ketzerei der Hexen, mit aller Befugnis, gegen solche bis zur letzten Vertilgung vorzugehen.“
Heinrich Kramer, Malleus Maleficarum, 1486
Literatur zu Margreth Thüttinger:
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Quellen:
[1] Schweizer Volkskunde, Die Hexenmatte bei Pratteln, e-periodica.ch
[2] Hexen und/oder Heilerinnen?, stadtgeschichtebasel.ch
[3] Schweizer Volkskunde, Die Hexenmatte bei Pratteln, ab S8, e-periodica.ch
[4] Aronstab (Arum maculatum), magisches-marburg.de
[5] Ottilia Lindauer, Ermordet, weil sie an nächtlichen Teenagertreffen teilgenommen hatte, weiberkraft.com
[6] Neubearbeitung des Geschworenen Briefs, 1550, Sammlung schweizerischer Rechtsquellen
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