Die Wirtin, die auch nach 62 Folterungen nicht gestand – und freigelassen wurde
Opfer der Hexenprozesse in Nördlingen
Die Gastwirtin der Wirtschaft „Zur Krone“ in Bayern, Maria Holl, wurde der Hexerei beschuldigt, verhaftet und im „Klösterle“, dem Stadtgefängnis, 62 Mal gefoltert. Sie gestand nicht und wurde am 11. Oktober 1594 von der Anklage freigesprochen.

⛤ 1634, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII
Höchste regionale kirchliche Autorität: Fürstbischof von Augsburg: Heinrich von Knöringen
Höchste weltliche Autorität: Ferdinand II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Höchste regionale weltliche Autorität: Rat der Reichsstadt Nördlingen
Grund für den Verdacht war vermutlich der Neid auf ihre gut laufende Wirtschaft. Viele Gäste und Bürger von Nördlingen setzten sich für Maria ein, darunter auch einige Leute hohen Ranges. Nachdem sie eine Unschuldsbekundung („Urfehde“) unterzeichnet hatte, wurde sie freigelassen.
An der Hauswand des ehemaligen Gasthauses „Zur Goldenen Krone“ ist eine Tafel mit der Inschrift „Die Kronenwirtin Maria Holl (um 1549-1634) wurde am 2. Nov. 1593 als vermeintliche Hexe inhaftiert, am 11. Okt. 1594 nach 62 Folterungen aus der Haft entlassen. Ihre Standhaftigkeit bewirkte ein Abklingen des Hexenwahns in Nördlingen.“ angebracht.
Maria überstand sowohl die grausamen Folterungen als auch ein Jahr Haft unter extremen Bedingungen, fiel jedoch dann der verheerenden Schlacht bei Nördlingen im Dreißigjährigen Krieg zum Opfer. Sie wurde am 22. September 1634 begraben.
„Aber auch dies, daß es keine Krankheit des Körpers gibt, welche von den Hexen mit Zulassung Gottes nicht angetan werden könne, auch wenn es bis zu Aussatz und Epilepsie gehen soll, kann dadurch bewiesen werden, daß von den Gelehrten keine Art von Krankheit ausgenommen wird.“
Heinrich Kramer, Malleus Maleficarum, 1486
Literatur zu Maria Holl:
Maria Holl aus Altenstadt; Eine tapfere Frau und vermeintliche Hexe in Nördlingen – stadtarchiv-geislingen.de