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Maria Pauer

Das letzte Opfer der Hexenverfolgung in Österreich

Opfer der Hexenprozesse in Salzburg


Die 16-jährige Kindsmagd Maria Pauer aus Mühldorf am Inn (Bayern) wurde der Hexerei beschuldigt, befragt und verurteilt. Sie wurde am 3. Oktober 1750 in Salzburg durch das Schwert hingerichtet. Ihr Leichnam wurde am Scheiterhaufen verbrannt.

Maria Pauer

⛤ 03.10.1750, Deutschland / Österreich
Höchste kirchliche Autorität: Papst Benedikt XIV.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Erzbischof von Salzburg, Sigmund Christoph Graf Schrattenbach
Höchste weltliche Autorität: Franz Stephan von Lothringen, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
Höchste regionale weltliche Autorität: Fürsterzbischof von Salzburg, Andreas I. Jakob Graf Dietrichstein
Weitere Beteiligte:
Hofratspräsident und Richter des Hofgerichts: vermutlich Sigmund Christoph Graf Schrattenbach
Stadtamtmann: Johann Paul Kürchner
Pfleger: Joseph Heinrich von Zillerberg
Marias Dienstherr: Höllschmieds Jakob Altinger
Marias Dienstherrin: Ehefrau des Höllschmieds, Frau Altinger

Die Deutschen scheinen ein besonderes Problem mit Lärm gehabt zu haben, der aus Häusern nach außen drang. Denn wie schon im Fall der Anna Kramer im Jahr 1680 nahm auch das Unglück der armen Maria Pauer seinen Anfang mit dem Vorwurf, aus dem Haus des Höllschmieds sei ungewöhnlicher Lärm nach außen gedrungen.

Die Nachbarn berichteten bei ihrer Zeugenvernehmung, sie hätten rund um das Haus verstreut liegende Gewichte, Ziegeltrümmer, Hufnägel, Glasscherben und Eicheln bemerkt. Das eigentlich Bedeutsame jedoch wurde in den Prozessakten nur in einem Nebensatz erwähnt: In letzter Zeit hätten die Nachbarn auch immer wieder ein Stöhnen wahrgenommen.

Daraufhin wurde die Frau des Höllschmieds, Frau Altmann, aktiv. Sie schickte Maria zu den Kapuzinern, um ‚etwas Geweihtes‘ zu holen – einen nach volkstümlich-katholischer Tradition vor Unheil schützenden Gegenstand, etwa eine Hostie oder ein Stück geweihte Kerze, das in die Federbetten eingenäht werden sollte. Später erklärte Frau Altmann, an jenem Tag habe sie erstmals selbst den unheimlichen Lärm im Haus vernommen und gesehen, wie Steine und Nägel durch die Stube flogen. So schilderte sie es auch dem Dorfpfarrer und äußerte zugleich den Verdacht, die Magd sei für das Geschehen verantwortlich. Die Naderin, eine Freundin des Hauses Altinger, bestätigte diese Darstellung: Sie sei anwesend gewesen und habe alles mit eigenen Augen gesehen.

Einige Tage später ließ Frau Altmann einen Pater kommen, um das Haus weihen zu lassen. Doch auch das soll keine Besserung gebracht haben: Nägel und Steine sollen weiterhin durch die Räume geflogen sein. Nach Aussage von Frau Altmann geschah dies stets dann, wenn die Dienstmagd Maria im Haus war – verließ sie es jedoch, sei der Spuk jedes Mal schlagartig zu Ende gewesen.

Am 27. Jänner 1749 wurde Maria von Stadtamtmann Johann Paul Kürchner verhaftet. Da die Untertanen nach der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1622 verpflichtet waren, bei Verdacht auf Hexerei Anzeige zu erstatten, mangelte es nicht an Zeugen: Zahlreiche Personen sagten nach ihrer Festnahme gegen das junge Mädchen aus.

Die Haftbedingungen waren äußerst schlecht – bald war Maria körperlich geschwächt und in ihrem Bewusstsein dermaßen getrübt, dass sie schließlich selbst glaubte, eine Hexe zu sein.

Maria verbrachte insgesamt 1 Jahr, 8 Monate und 6 Tage in Gefangenschaft, bevor sie vermutlich unter dem Vorsitz von Richter Sigmund Christoph Graf Schrattenbach verurteilt und vom Scharfrichter durch das Schwert hingerichtet wurde. Ihr Leichnam wurde anschließend dem Feuer übergeben. Ein Gnadengesuch wurde von Erzbischof Andreas Jakob Graf von Dietrichstein abgelehnt. Maria Pauerin war das letzte Opfer der Hexenverfolgungen in Österreich.

„Auch die Wahngebilde des Menschengeschlechts haben eine Geschichte.“

Gustav Freytag


Literatur zu Maria Pauerin:
Der Mühldorfer Hexenprozess – mueldorf.de
Originalprozessakten vom Österr. Landesarchiv Salzburg – Projekt Gutenberg
Die „Mühldorfer Hex“