Verraten vom eigenen Kind
Opfer der Hexenprozesse in Rhens
Großmutter Nuhngässer und Mutter Christmann sind zwei Beispiele von Frauen, die von ihren eigenen Kindern der Hexerei bezichtigt wurden. Es ist anzunehmen, dass beide verhaftet, gefoltert und schließlich hingerichtet wurden.

⛤ 1628 – 1630, Deutschland
In der Hochphase der Rhenser Hexenprozesse, von 1628 bis 1630, erreichte die Massenhysterie in der Bevölkerung ihren Höhepunkt. Immer mehr Menschen denunzierten ihre Nachbarn und Gemeindemitglieder – getrieben von Gier, Neid oder purer Langeweile. Es schien kein Ende der Schauergeschichten zu geben: Kühe gaben nach einer bloßen Berührung durch die Beschuldigte plötzlich Blut statt Milch, Kinder verloren nach Berührung durch die Beschuldigte ihre Arme, oder die Beine versagten ihnen nach Berührung den Dienst. Schließlich erfasste die Massenhysterie auch die Kinder. Der achtjährige Philipp Benedikt Nuhngässer behauptete, seine Großmutter habe ihn zum Hexentanz geführt, und auch der elfjährige Johann Jakob Christmann beschuldigte seine eigene Mutter der Hexerei.
“So mag es wohl sein, dass sie von den heidnischen Druidis solchen Namen erlanget haben: Böse Leute und Weiber ist ihr rechter Name, weil sie sich dem Bösen, dem Teufel zu Eigen ergeben haben, auch ein boshaftiges Herz und Gemüt tragen und eitel böse Taten und Werk stiften und tun.“
Literatur zu Großmutter Nuhngässer und Mutter Christmann:
Hexenprozesse in Rhens am Rhein, regionalgeschichte.net