Ihre Hinrichtung kam dem Ehemann gerade recht
Opfer der Hexenprozesse von Rhens
Die betagte Sophia Bech (Beck), Ehefrau eines Arztes und Schöffen, geriet in der zweiten Welle der Rhenser Hexenprozesse unter Verdacht. Im Alter von etwa 74 Jahren wurde sie der Hexerei beschuldigt, im „scharfen Turm“ eingekerkert und grausam gefoltert und schließlich zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt.

⛤ 27.03.1629, Deutschland
Höchste kirchliche Autorität: Papst Urban VIII.
Höchste regionale kirchliche Autorität: Erzbischof Ferdinand von Bayern, Erzstift Köln
Höchste weltliche Autorität: Kaiser Ferdinand II., römisch-deutscher Kaiser
Höchste regionale weltliche Autorität: Kurfürst Ferdinand von Bayern
Im Jahr 1627 wurde Jacob Bech, dem Ehemann Sophias, die Geburt eines unehelichen Kindes zugeschrieben – in den Kirchenbüchern vermerkt mit den Worten „wegen Ehebruch ein Hurenkind“. Vor diesem Hintergrund liegt die Vermutung nahe, dass er möglicherweise selbst Einfluss auf die Anklage gegen seine Frau nahm, um sich ihrer zu entledigen.
Wie so oft in den Hexenprozessen galt die Aussage, der Teufel habe einen kalten Penis und kalten Samen gehabt, als vermeintlich schlüssiger Beweis für einen Bund mit dem Bösen – eine Vorstellung, tief verwurzelt im männlich-dominierten, abergläubischen Weltbild jener Zeit. Dass solche Aussagen nur unter grausamer Folter erzwungen wurden, spielte dabei keine Rolle. Auch Sophia äußerte diese Worte – unter der Qual der Folter –, was als belastender Beweis gegen sie gewertet.
Literatur zu Sophia Bech:
Sophia Bech – rund-um-koblenz.de